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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.222

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Endbestand
des Vorjahres vs.
Anfangsbestand des
laufenden Jahres –
Empfehlung

Zum Endbestand des Vorjahres (also per 31.12.2016 in Höhe von
€ 139.137.685,30) wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen,
dass sich dieser Betrag im Haftungsnachweis des Jahres 2017 als Anfangsbestand nicht wiederfindet. Im Nachweis des Jahres 2017 wird dem
gegenüber einer erhöhter Anfangsbestand im Ausmaß von
€ 141.494.321,03 (Differenz somit € 2.356.635,73) dokumentiert. Dieser
gesamte Differenzbetrag bezieht sich auf insgesamt 7 Darlehens- bzw.
Haftungskosten, bei denen ein erhöhter Anfangsbestand ausgewiesen
wird.
Für die Zukunft empfahl die Kontrollabteilung, bei derartigen Bestandsrechnungen der (buchhalterischen) Übereinstimmung zwischen Endbestand des Vorjahres und Anfangsbestand des laufenden Jahres erhöhtes
Augenmerk zuzuwenden. Allfällige Abweichungen wären nach Meinung
der Kontrollabteilung als Zu- oder Abgang des laufenden Jahres ersichtlich zu machen. Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft nahm den
Hinweis der Kontrollabteilung zur Kenntnis und sagte in seiner Stellungnahme eine künftige Beachtung zu.

Angabe zu
„Haftungsnehmer“ –
Empfehlung

Zudem war für die Kontrollabteilung bei Durchsicht des Haftungsnachweises des Jahres 2017 auffallend, dass bei allen 100 angeführten Haftungskonten als Haftungsnehmer die „Finanzverwaltung“ aufscheint.
Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte als Haftungsnehmer jedoch
der jeweilige Rechtsträger aufscheinen, für welchen die Stadt Innsbruck
eine entsprechende Haftung übernommen hat. Die städtische Finanzverwaltung bzw. die Stadt Innsbruck selbst ist der jeweilige Haftungsgeber.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft eine dahingehende Anpassung der Angaben im Haftungsnachweis zu überprüfen und gegebenenfalls zu vollziehen. Im Anhörungsverfahren informierte die betroffene Dienststelle darüber, dass die
Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung im Rahmen der nächsten Jahresrechnung angestrebt werde.

Abweichung zu
Angaben in der
städtischen
Vermögensrechnung –
Empfehlung

Weiters stellte die Kontrollabteilung bei Zusammenschau der Angaben im
Haftungsnachweis per 31.12.2017 (€ 133.376.160,28) und der Dokumentation der von der Stadt zu diesem Stichtag übernommenen Haftungen in
der städtischen Vermögensrechnung per 31.12.2017 (€ 123.915.721,77)
eine betragliche Abweichung von € 9.460.438,51 fest.
Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass sich der vom zuständigen Sachbearbeiter in der Vermögensrechnung angegebene Wert
auf den Datenstichtag 06.04.2018 bezieht. Offenbar wurde dieses Datenmaterial nach diesem Stichtag nochmals überarbeitet und auf den im
Haftungsnachweis per 31.12.2017 ausgewiesenen Wert hin adaptiert.
Von der Kontrollabteilung wurde der MA IV – Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft empfohlen, künftig auf einen wechselseitig abgestimmten
und übereinstimmenden Ausweis der Haftungen zwischen Haftungsnachweis und der Angabe in der Vermögensrechnung zu achten. In der
dazu abgegebenen Stellungnahme sicherte die MA IV zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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