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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.223

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Haftungsstand
per 31.12.2017 –
Verifizierung der
Aushaftungen –
Empfehlung

Die Kontrollabteilung führte – wie alljährlich – eine (stichprobenhafte)
Verifizierung der im Nachweis angegebenen Haftungsstände per
31.12.2017 anhand der diesen Haftungen zugrunde liegenden Kredite
und Darlehen bzw. der jeweiligen Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute durch. Dabei wurden von ihr mehrere betragliche Differenzen in einer Gesamthöhe von € - 3.755.908,45 festgestellt.
Unter Berücksichtigung dieser aufgezeigten Differenzen ergibt sich ein
mittels der jeweiligen Kontoauszüge bzw. Restsaldenbestätigungen der
Kreditinstitute nachgewiesener Haftungsstand per 31.12.2017 im Ausmaß von € 129.620.251,83.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, den Haftungsnachweis des
Jahres 2017 in den von ihr aufgezeigten Punkten zu überprüfen und die
Haftungsstände der betroffenen Darlehen und Kredite im nächstjährigen
Nachweis angepasst auszuweisen.

Neue
Haftungsübernahmen

Im Haftungsnachweis per 31.12.2017 scheinen im Vergleich zum Vorjahr
neue Haftungen für Darlehen der IIG & Co KG bzw. von der IISG verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften im Gesamtbetrag von
€ 1.640.000,00 (entspricht der Summe der nominellen Darlehenshöhen)
auf.
Von der Stadt Innsbruck wurden für diese Darlehen Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB übernommen.
Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen
bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.

Aufteilung nach
Rechtsträger

Zum Ende des Haushaltsjahres 2017 entfällt mit einem Anteil von ca.
64,5 % der Großteil der übernommenen Bürgschaften und Garantien auf
Haftungen bezüglich Darlehen der IIG & Co KG und von durch die IISG
verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs). Ein Anteil von
ca. 12,9 % betrifft Haftungen für die IKB AG. Ca. 9,2 % der von der Stadt
Innsbruck übernommenen Haftungen betreffen Garantien im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sowi/City-Garage (für die Sowi Garage
Beteiligungs GmbH und die SOWI - Investor - Bauträger GmbH). Rund
4,9 % der Haftungen zum Jahresende 2017 sind Ausleihungen der Innsbrucker Stadtbau GmbH zurechenbar. Ca. 5,7 % des Haftungsvolumens
per 31.12.2017 sind der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) zuordenbar. Weitere ca. 2,5 % der übernommenen Haftungen entfallen auf
das „Haus St. Josef am Inn“ und der Congress und Messe Innsbruck
GmbH (CMI). Bei den restlichen Haftungen handelt es sich um Haftungsübernahmen für die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) sowie sozial tätige Vereine (als Betreiber von bspw. Behinderten- und Seniorenheimen usw.).

Berechnung Haftungswert gemäß
Verordnung über die
Festlegung von
Haftungsobergrenzen –
Empfehlung

Aufbauend auf den Vorgaben gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Haftungsobergrenzen, LGBl. Nr. 39/2012
vom 13.04.2012 nahm die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft Berechnungen der jeweiligen Haftungswerte vor. Diese dokumentierten zum Stichtag 31.12.2017 einen summierten Wert der Haftungen in
Höhe von € 74.919.108,01.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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