Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.242
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(zu Punkt 5 . )
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 29.11.2018
Stadt Innsbruck, Vermietung von Werbeflächen; Zahl GfGR/167/2018;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 15.11.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 15.11.2018 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Im Internet benutzen wir den Ad-Blocker, auf dem Postkasten findet sich die Aufschrift "Keine
Reklame bitte" und im TV schalten wir weiter, sobald ein Werbeblock kommt. Werbung ist allgegenwärtig im öffentlichen Raum und wir entkommen ihr dort nicht. Dabei wissen wir auch gleichzeitig um die Manipulationskraft der Bilder. Von dieser Manipulation profitieren nicht zuletzt
große Konzerne, deren Produktslogans und Schriftzüge die Atmosphäre der Stadt um die Attraktivität derselben bringen.
Die Alternative Liste Innsbruck ersucht den Bürgermeister dazu, folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele Werbeflächen vermietet die Stadt? Wie groß ist ihre Fläche, wie groß
die Flächenaufteilung?
Antwort:
Die Stadt Innsbruck hat der EPAMEDIA - Europäische Plakat- und Außenmedien GmbH (vormals: Außenwerbung Dr. Heinrich Schuster Ges.m.b.H.) das
ausschließliche Recht zur Errichtung und Ausnutzung von Anschlagstellen
durch Tafeln, Säulen und hinterleuchteten Plakattafeln innerhalb des Stadtgebietes Innsbruck auf den der Stadt Innsbruck gehörigen Grundstücken,
Wegen, Straßen und Plätzen zum Zwecke der Werbung durch Plakatanschlag eingeräumt.