Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.243
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Mit Stand Oktober 2018 waren auf Grund dieses Generalplakatierungsvertrages nachstehende Anschlagstellen auf den der Stadt Innsbruck gehörigen
Grundstücken, Wegen, Straßen und Plätzen errichtet:
MEDIUM
ANZAHL
ART
Plakat
102 Stück
24 Bogen
Poster Light
2 Standorte
16 Bogen
Litfaßsäulen
35 Standorte
A2
Kultursäulen
6 Standorte
A1, A2
Kleinanschlag
12 Tafeln
A1, A2
Ausgenommen vom Geltungsbereich des Generalplakatierungsvertrages
sind mobile Steher (Dreiecksteher, 16/1-Bogen-Steher). Die Aufstellung von
mobilen Stehern kann gesondert bei der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, beantragt werden. In Abstimmung mit dem Büro des Bürgermeisters werden von der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, pro Veranstaltung bis zu 20 Dreiecksteher bzw. maximal 5 16/1-Bogen-Steher bewilligt. Für eine Nutzungsdauer von maximal vier Wochen ist ein Entgelt von
€ 12,50 pro Dreiecksteher bzw. ein Entgelt von € 50,-- pro 16/1-Bogen-Steher
zu bezahlen.
Zudem gibt es 27 im Eigentum der Stadt Innsbruck stehende Litfaßsäulen
(sogenannte "Stadtsäulen"), welche Kulturtreibenden, Vereinen etc. kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Frage 2:
Wie gestaltet sich die Aufteilung in Papier-, LED-, Leucht- und digitale Reklame?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
An welche multinationalen, nationalen und regionalen Konzerne vermietet die
Stadt?
Antwort:
Wie bereits unter Antwort zu Frage 1 ausgeführt, hat die Stadt Innsbruck
den Großteil ihrer Werbeflächen an die EPAMEDIA - Europäische Plakatund Außenmedien GmbH (EPAMEDIA) vermietet. Die EndkundInnen der
EPAMEDIA sind der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, nicht bekannt.
Lediglich die Standorte für mobile Steher (Dreiecksteher, 16/1-Bogen-Steher) werden von der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, in Abstimmung mit dem Büro des Bürgermeisters direkt vergeben. Diese werden
grundsätzlich für die Bewerbung von Veranstaltung für eine maximale Aufstelldauer von vier Wochen zur Verfügung gestellt.
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