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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.244

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Frage 4:

Wie ist die Aufteilung dieser Vermietung? Gibt es eine paritätische Aufteilung?

Antwort:

Wie bereits unter Antwort zu Frage 1 ausgeführt, hat die Stadt Innsbruck
den Großteil ihrer Werbeflächen an die EPAMEDIA vermietet. Die Aufteilung
der Vermietung bzw. nach welchen Grundsätzen die Aufteilung der Werbeflächen erfolgt, ist der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, nicht bekannt.
Die Bewilligung der mobilen Steher erfolgt durch die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, in Abstimmung mit dem Büro des Bürgermeisters
je nach verfügbaren Kapazitäten. Grundsätzlich werden nicht mehr als drei
Bewerbungen parallel bewilligt. Die mobilen Steher werden ausschließlich
für die Bewerbung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung der Stadtsäulen steht der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung.

Frage 5:

Wie hoch ist der Erlös für die Stadt Innsbruck pro Jahr? Wie viel kostet der Quadratmeter für die Werbefläche?

Antwort:

Im Jahr 2017 hat die Stadt Innsbruck im Zusammenhang mit dem Generalplakatierungsvertrag einen Betrag von € 143.448,42 eingenommen. Zudem
konnte durch die Vergabe von mobilen Dreieckstehern eine Summe von ca.
€ 5.000,-- lukriert werden.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, hat die Stadt Innsbruck
den Großteil ihrer Werbeflächen an die EPAMEDIA vermietet. Die Tarife der
EPAMEDIA sind auf der Homepage (www.epamedia.at) einsehbar.
Für eine Nutzungsdauer von maximal vier Wochen ist ein Entgelt von
€ 12,50 pro Dreiecksteher bzw. ein Entgelt von € 50,-- pro 16/1-Bogen-Steher
zu bezahlen.
Die im Eigentum der Stadt Innsbruck stehenden Litfaßsäulen (sogenannte
"Stadtsäulen") werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Frage 6:

Wofür werden diese Erlöse aufgewendet?

Antwort:

Die Vorschreibung und Einnahme der vertraglich vereinbarten Entgelte erfolgt durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG). Der Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, liegen keine Informationen über die Verwendung der Erlöse vor.

Frage 7:

Gab es oder gibt es Beschwerden von AnwohnerInnen bezüglich Werbeflächen?

Antwort:

Der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, sind keine Beschwerden betreffend die Werbeflächen der Stadt Innsbruck bekannt. Lediglich im Zusammenhang mit Wahlwerbungen kam es im Jahr 2018 vermehrt zu Einwänden.

Frage 8:

An welche sonstigen Werbeträgerinnen vermietet die Stadt? Beispiel: Vereine,
NGOs etc?
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