Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.246
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(zu Punkt 5 .3)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 04.12.2018
Zeughausareal, Neubebauung; Zahl GfGR/168/2018;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 15.11.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 15.11.2018 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Das Zeughaus-Areal, ehemals im Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), geht an das
Land Tirol und ein Teil der Fläche an die Stadt Innsbruck. Der nördliche Bereich soll nach Abriss
des Verwaltungsgebäudes der BIG und der Bundesdienstwohnungen neu bebaut werden. Ein
großer Teil der gebauten Wohnungen sind freifinanzierte Eigentumswohnungen.
Angesichts der geplanten und bevorstehenden Neubebauung des Zeughaus-Areals ergeben
sich für die Alternative Liste Innsbruck folgende Fragen:
Frage 1:
Zu welchen Konditionen fand der Grundstücksübertragung statt und welche Flächen wechselten den Eigentümer? Wie groß sind die Flächen, die jeweils von der
Bundesimmobiliengesellschaft an Land und Stadt übertragen wurden und umgekehrt? (Bitte um genaue Auflistung und planerische Darstellung.)
Antwort:
Die Übertragungen im Bereich Zeughausareal waren Teil des größeren Pakets zwischen Bund, Land Tirol und Stadt Innsbruck (Sicherheitszentrum,
Gendarmerie etc.), das mehrfach in den Gremien behandelt wurde. Flächenmäßig übertragen wurden beim Zeughaus ca. (siehe auch Übertragungsplan):