Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.249
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53 frei finanzierte Eigentumswohnungen ARE
keine förderungsnahen Wohnungen
Frage 7:
Wie kam es zu dem Schlüssel 30:20:50 bei der Bebauung dieses Areals? Hat die
Stadt Innsbruck versucht, einen höheren Anteil an geförderten Mietwohnungen zu
erzielen? War der Schlüssel ein Kompromiss?
Antwort:
Dieser Schlüssel (50% geförderte Miete und 50 % frei finanziertes Eigentum)
war im Rahmen des Gesamtpakets (siehe Antwort zu Frage 1) und der baulichen Freihaltung und kostenfreien Übertragung des Zeughausumfeldes als
öffentlicher Park ein allseits goutiertes Verhandlungsergebnis.
Frage 8:
Fand oder findet ein Umwidmungsverfahren statt? Wenn ja, inwiefern?
Antwort:
Das Umwidmungsverfahren und das Bebauungsplanverfahren über das
Zeughausareal einschließlich Umfeld sind rechtskräftig abgeschlossen. Laut
Wirtschaftsplan Nr. 753 (vom 08.04.1954) war das Zeughausareal für "Grünfläche-Erholungsfläche, Ausstellung" gewidmet. An der Zeughausgasse und
Kapuzinergasse teilweise Wohngebiet.
Der Bereich für Wohnbau wurde als "Gemischtes Wohngebiet", der unmittelbare Bereich des Zeughauses als "Sonderfläche Museum-Kulturveranstaltungen" und die Sillpromenade samt Zeughauspark als "Vorbehaltsfläche
Grünanlage-Promenade" gewidmet.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung ~I_ _
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Freundliche Grüße
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Mag.a Susanne Plankensteiner
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