Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.307

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ANFRAGE
\ o genau, im lnnsbrucker Stadtrecht wird geregelt, dass die Behandlung von Anträgen auf der Tagesordnung des Gemeinderates immer „ganz hinten" stehen muss?
l ". at der Bürgermeister der Stadt Innsbruck das Recht die Behandlung von Anträgen
innerhalb der Tagesordnung generell vorzuverlegen?

l eilt der Bürgermeister der Stadt Innsbruck die Meinung von KO GR Mag. Lucas
Krackl, dass Gemeinderätinnen (offensichtlich aller Parteien) teilweis „sinnbefreit"
Anträge einbringen?
W enn ja, welche eingebrachten Anträge der Gemeinderätinnen sind auch aus der
Sicht des Bürgermeisters „sinnbefreit"?
vv·enn nein, warum nicht?

VJ enn nein, teilen Sie die Meinung des Anfragestellers, dass sich Herr KO GR Mag.
Krackt bei den Gemeinderätinnen öffentlich bei den Gemeinderätinnen entschuldigen
muss, da er ihnen medial unterstellt hat, ,,sinnbefreite" Anträge einzubringen?

V/enn nein, warum nicht?
Sehen Sie als Bürgermeister der Stadt das Ansehen des Gemeinderats beschädigt,
wenn der Klubobmann eines Regierungspartners öffentlich feststellt, dass die Gemeinderätinnen teilweise „sinnbefreite" Anträge einbringen?
V".Jenn nein, warum nicht?