Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.44
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Inventarisierung
Sonderfahrzeuge
Betreffend die Inventarisierung der beiden Fahrzeuge und deren Ausweis in der städtischen Vermögensrechnung hielt die Kontrollabteilung
fest, dass sich diese Sonderfahrzeuge im Eigentum der IVB befinden
und von der Stadt Innsbruck zum Prüfungszeitpunkt „nur“ angemietet
worden sind.
Da seit dem Jahr 2008 (bis 2012) mehrere Sonderfahrzeuge für die BFI
und FF über die IVB angeschafft worden sind, hat die Kontrollabteilung
angeregt, das Bestandsverzeichnis der BFI auf diesbezügliche Unzulänglichkeiten hin zu überprüfen, jedenfalls aber die Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck um die Anschaffungskosten bzw. um die
Buchwerte der beiden eben angesprochenen Sonderfahrzeuge zu korrigieren.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die betroffene Dienststelle
hierzu mit, sich nach Rücksprache mit der MA IV um eine Bereinigung
zu bemühen.
Bereinigung Inventarverzeichnis und Vermögensrechnung
Des Weiteren haben Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass
in der Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck (ausgediente) Vermögensgegenstände mit einem den Aufzeichnungen der BFI nach ermittelten Anschaffungswert von gesamt rd. € 5,0 Mio. enthalten sind und
deren Ausscheiden bei der Erstellung der städtischen Vermögensrechnung 2012 (und in den Vorjahren) nicht berücksichtigt worden ist.
Die Kontrollabteilung sprach daher die Empfehlung aus, sich in dieser
Angelegenheit umgehend mit dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV in Verbindung zu setzen und
das Inventarverzeichnis der BFI mit der städtischen Vermögensrechnung abzugleichen und gegebenenfalls gebotene Korrekturen vorzunehmen.
Darauf Bezug nehmend sagte der Leiter des Amtes „Berufsfeuerwehr“
zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Inventarisierung Vermö- Darüber hinaus ist festgestellt worden, dass nicht alle Ausrüstungsgensgegenstände FF
gegenstände der FF im Bestandsverzeichnis der BFI erfasst worden
sind. Laut Aussage des für das Inventarwesen der BFI verantwortlichen
Mitarbeiters ist dieser Mangel u.a. auf die Beschaffung jener Wirtschaftsgüter der FF zurückzuführen, die zum einen über Ansuchen der
FF vom LFV bestellt und bezahlt und zum anderen der Ankauf über
den LFV abgewickelt, jedoch aus Mitteln der Kameradschaftskassen
der FF bezahlt worden sind.
Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, am Ende oder zu Beginn
eines jeden Wirtschaftsjahres am Standort der jeweiligen FF eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen und die Änderungen in das
Inventarverzeichnis der BFI aufzunehmen.
In dieser Angelegenheit werde sich die BFI vorerst mit dem BezirksFeuerwehrverband Innsbruck Stadt und in weiterer Folge mit allen
Kassieren der FF, die aufgrund des LFG 2001 für die Inventarisierung
verantwortlich sind, in Verbindung setzen. Jedenfalls werde am Ende
eines jeden Wirtschaftsjahres eine körperliche Bestandsaufnahme
durchgeführt und das Ergebnis dieser Inventur in das Bestandsverzeichnis der BFI aufgenommen.
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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