Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.46

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Diese Ausgabe – 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
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abgesehen, eine Beurteilung der Sicherheitsklasse der Kasseneinrichtungen und Tresore fehlt. In einem Schadensfall würde dies zwar durch
einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen vorgenommen werden, im Falle des Abhandenkommens des gesamten Tresors sind jedoch versicherungsrechtliche Probleme nicht auszuschließen. Die Kontrollabteilung empfahl daher, diesbezüglich organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um eine lückenlose Information in den
versicherungsrechtlichen Belangen des Handkassenwesens der BFI zu
gewährleisten.
Die BFI teilte der Kontrollabteilung im Zuge ihrer Stellungnahme mit,
dass sie sich in dieser Angelegenheit mit der MA I in Verbindung setzen und den zuständigen Mitarbeitern die für sie relevanten Informationen zukommen lassen werde.
12 Kameradschaftskasse
Verwendungszweck
Kameradschaftskasse

Anlass für die Einführung von Kameradschaftskassen war, der Literatur
folgend, die Pflege der Kameradschaft innerhalb der freiwilligen Feuerwehreinheiten finanziell zu unterstützen. Auch waren bzw. sind diese
Mittel für das Rekrutieren neuer Mitglieder und als Anerkennung für die
zeitintensiven und zum Teil gefährlichen Tätigkeiten des (ehrenamtlichen) aktiven Feuerwehrpersonals vorgesehen. Die Mittel der Kameradschaftskasse werden durch Erlöse aus Veranstaltungen, Sammlungen, Zuschüssen der Gemeinde aus Kostenersätzen für Mannschaftsleistungen sowie Spenden und sonstigen Zuwendungen aufgebracht.
Durch den Status der Berufsfeuerwehr ist für die Feuerwehreinheit der
Stadt Innsbruck (BFI) das Recht, im Sinne des LFG 2001 eine Kameradschaftskasse zu führen, erloschen.
12.1 „Mannschaftskasse“ BFI

Mannschaftskasse BFI

Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung jedoch fest,
dass bereits vor der Umstellung des ehemaligen Dienstbetriebes
(A- und B-Zug) auf das neue Dienstplanmodell (Poolsystem) zwei
„Zugskassen“ und verschiedene Spareinlagen existent waren. Mit der
Reorganisation der Diensteinteilung im Jahr 2003 ist lt. erhaltener Auskunft das gesamte Vermögen des A- und B-Zuges (Bargeld und Sparbücher) in eine so genannte „Mannschaftskasse“ der BFI eingebracht
worden. Die Führung und Verwaltung dieser Kasse obliegt der für die
BFI zuständigen Dienststellenpersonalvertretung (DPV 7).

Guthaben
Mannschaftskasse BFI

Das Guthaben der in Rede stehenden „Mannschaftskasse“ setzte sich
zum Prüfungszeitpunkt Juli 2013 aus einer Handkasse, drei Sparbüchern, Einnahmen aus einem Kaffeeautomaten sowie aus Gutscheinen
für zwei Einkaufszentren zusammen. Die von den Rechnungsprüfern
der BFI zum 10.04.2013 ermittelten Beträge können der folgenden Aufstellung entnommen werden.
Dazu wurde allerdings festgehalten, dass die der Kontrollabteilung vorgelegten Sparbücher wertmäßig nicht zum 10.04.2013 erfasst worden
sind, sondern sich die Werte der Spareinlagen auf die nachstehend
ausgewiesenen Stichtage bezogen haben.

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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