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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf

- S.91

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Diese Ausgabe – 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
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1. ABFALLGEBÜHREN (HH-Ansatz 813000)
Entsprechend der inflationären Entwicklung und unter Berücksichtigung, dass mit den
Abfallgebühren Lenkungseffekte mit dem Ziel der Abfallvermeidung zu erreichen sind ,
wird eine Erhöhung um rd. 2,00% vorgeschlagen.
Dabei sind auch Investitionskosten, die durch den Prlotbetrieb Unterflursammelsysteme,
Ökologisierung des Fuhrparkes sowie Neubau eines zusätzlichen Recyclinghofes verursacht werden, z.T. abgedeckt.

ANTRAG
Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem 0 1.P1 .2020 wie folgt festgesetzt:

2019

2020
-------i

Grundgebühr pro Wohnraum- und Nutzflächeneinheit, je Woche

0,2438

0,2487

Weitere Gebühr, je Liter (Einheitssa~

0,0367

0,0374 1 2,00%

Müllsack (60 Vje Abfuhr) im Sinne des § 6 Abs. 1

3,35

3,40

2,01 %

1,49%

Zu diesen Gebühren trltt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.

2. GEHWEGREINIGUNGSGEBÜHREN (HH-Ansatz 814000)
Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung und maschineller W interdienst) sowie den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst für 2020 jeweils eine Erhöhung von ca. 2,30% vor.

ANTRAG
Dem entsprechend werden die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren ab dem Finanzjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

Für bebau~ Grunds${icke e m 2 :
Klasse r

2019
12,40

12,70

2,42%

Klasse II

9,10
7,30

9,30
7,50

• 2,20%
2,74%

Klasse 1

4,90

5,00

Klasse II

; so

3,90
3,30

2,04%
2,83%
3,12%

Klasse III

2020

Für unbebaute Grundstücke e m 2

Klasse III

04.1 1_2019

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3.20

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