Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
- S.91
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1. ABFALLGEBÜHREN (HH-Ansatz 813000)
Entsprechend der inflationären Entwicklung und unter Berücksichtigung, dass mit den
Abfallgebühren Lenkungseffekte mit dem Ziel der Abfallvermeidung zu erreichen sind ,
wird eine Erhöhung um rd. 2,00% vorgeschlagen.
Dabei sind auch Investitionskosten, die durch den Prlotbetrieb Unterflursammelsysteme,
Ökologisierung des Fuhrparkes sowie Neubau eines zusätzlichen Recyclinghofes verursacht werden, z.T. abgedeckt.
ANTRAG
Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem 0 1.P1 .2020 wie folgt festgesetzt:
2019
2020
-------i
Grundgebühr pro Wohnraum- und Nutzflächeneinheit, je Woche
0,2438
0,2487
Weitere Gebühr, je Liter (Einheitssa~
0,0367
0,0374 1 2,00%
Müllsack (60 Vje Abfuhr) im Sinne des § 6 Abs. 1
3,35
3,40
2,01 %
1,49%
Zu diesen Gebühren trltt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.
2. GEHWEGREINIGUNGSGEBÜHREN (HH-Ansatz 814000)
Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung und maschineller W interdienst) sowie den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst für 2020 jeweils eine Erhöhung von ca. 2,30% vor.
ANTRAG
Dem entsprechend werden die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren ab dem Finanzjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
Für bebau~ Grunds${icke e m 2 :
Klasse r
2019
12,40
12,70
2,42%
Klasse II
9,10
7,30
9,30
7,50
• 2,20%
2,74%
Klasse 1
4,90
5,00
Klasse II
; so
3,90
3,30
2,04%
2,83%
3,12%
Klasse III
2020
Für unbebaute Grundstücke e m 2
Klasse III
04.1 1_2019
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