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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf

- S.93

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Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte. die vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanltätsdienstgesetznovelle (LGBL. Nr.
1.7.0 13/1968 aUf Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen nach je- , 5 19, 30 529, 70 2,00%
L1.zJ.. weils
50 Jahren
bei Grüften natürlicher Personen nach je1.7 .2 weils 50 Jahren

bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils 10 Jahren anteilig von der betreffenden Grabbenützungsgebühr

1.7.3

259 ,50 [ 264,10 2,00%

10,00%

10,00

1.8.0 Benützun srechtsbezo ene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die Übertragung des
1 .8.1 Grabbenützungsrechtes unter Lebendeh

105,30

107 ,40

1,99%

2.0.0 10 Jahre
2.1.0 Einfachgräber, Urnengräber

163,80

167, 10

2,01%

2.2.0 l Mehrfachgräber und Grüfte

245,30

2.3.0 Kindergräber und Anatomiegräber

81,80

250,20 12,00%
83,40 1,96%

Keine

Keine

FRIEDHOFSBENUTZUNGSGEBUHREN

Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster

2.4.0

ADMINISTRATIONSGEBÜHREN Verwaltun_gskoste_n~ - - - -

3.0.0

3.1.0 Beisetzun~ anmeldung

3.1.1 für Erdgräber, Urnen11lschen und Grüfte
für Armengräber und Sammelgräber für

3.1.2 Priester, Pfarreien und Klöster

3.1.3 für Anatomiegräber
für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben (gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen)
3.1.4_ _

105,30

r 101,40 1,99%

10,50

10,70

1,90%

[ 21,00

21,40

1,90%

52,70

53,80

2,09%

52, 70

53,80

2,09%

52,70

53,80

2,09%

105,30 I 107,40

1,99%

69,90

2,00%

für Beisetzungen auf nichtstädtlschen
Friedhöfen bei Inanspruchnahme der
städt. Friedhofsverwaltung

3.1.5

3.1.6 für Urnensammelgräber

3.2.0 Enterdi ungsanm~du!!Q
3.2.1 Exhumierung

,- 3.2.2 Gebeineenterdigu~und Urnenentnahme
1

04.1 1,2019

71,30

Seite