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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf

- S.96

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8.4.0 Beistellun einer Urnennischenplatta
8.4.1 Größe 1
8.4.2 Größe2
8.5.0 Behältnis für Umenerdbestattung

sonstige Arbeitseinsätze Je angefange8.6.0 nen % h und Arbeiter
8.7.0 Leihgebühr für Grünstöcke
8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück

bei Verabschiedungen und Einsegnungen

8.7.2 (8/6/4/2) je Stück

293,40
99,80

293,40
347.90
99,80

~

19,90

29,00

45,73%

7,90

7,90

3,20

3,20

50%

50%

50%

60%

50%

~L

347,90

-

9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grab ebühren
bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis
9.1 .1 1.5.0
bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1 .0
9.1.2 bis 2.2.0

9.2.0 auf die Beerdl ungs ebühren
bei der Administrationsgebühr -3.1.0 (=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen 3.1.2
9 _2 _1 1 und 3.1.3

1

Hinweis: Gern. GR-Beschluss v. 13.12.2007 (1-Präs. 609e/2007)
,.Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§13) um 5 Jahre fallen die Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) j eweils zu 50%
der oben angeführten Beträge an."

4. MARKTGEBÜHR (HH-Ansatz 828000)
Der Antrag für die Marktgebühr sieht für das Jahr 2020 eine Anhebung der Gebühren in
Höhe von rd. 2,00% vor.

ANTRAG
Die Gebühr (inkl. 20% USt. ) wird ab dem Finanzjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
2019

2020

Überlassung von Marktflächen gern. §8 Abs. 1
Ziffer 3, 4, 5 und 8 der lnnsbrucker Marktordnung
je angefangenen lfm Verkaufsfläche

4,50

4,60

2,22%

5. GEHSTEIGBEITRAG (HH-Ansatz 612000)
Der für die Bemessung des Gehsteigbeitrages maßgebliche Gehsteigbeitragssatz ist
gem. § 19 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz vom Gemeinderat für

04.11.2019

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