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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf

- S.97

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(zu Punkt 1.6.2)

das gesamte Stadtgebiet einheitlich festzusetzen. Der Gehsteigbeitragssatz darf höchstens 1/100 der Durchschnittskosten für die Herstellung von 1 m 2 zeitgemäßer Gehsteigfläche betragen.
Seitens der Fachdienststelle wurde dazu bekannt gegeben, dass sich die Her.;;tellkosten
2019 nicht erhöht haben. Damit ist der Beitragssatz auf dem Niveau 2019 fortzuführen.

ANTRAG
Gemäß der Mitteilung des Amtes Straßenbetrieb sowie der weitergehenden Kalkulation
der Finanzabteilung wird ab 2020 ein Gehsteigbeitragssatz von EUR 3,17 (bisher EUR
3,17) beantragt.

6. ERSCHLIESSUNGSBEITRAG {HH•Ansatz 612000)
Gemäß § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz werden die Gemeinden ermächtigt, Im Falle eines Neubaus eines Gebäudes oder der Änderung eines Gebäudes,
durch die seine Baumasse vergrößert wird, einen Erschließungsbeitr-ag zu erheben. Die
Höhe des Erschließungsbeitragssatzes richtet sich nach der von der Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast und darf 5 % des Erschließungskostenfaktors nicht übersteigen.
Mit 16. Dezember 2014 wurden voh der Tirolet Landesregierung aktualisierte Erschließungskostenfalctoren veröffentlicht. Für Innsbruck Stadt beträgt dieser seither EUR
220,00.
Nachdem im Jahr 2018 - nach größeren jährlichen Steigerungen seit 2016 - das inflationsbereinigte Niveau vom Jahr 2000 erreicht wurde, schlagen wir für 2020 eine Erhöhung um ca. die Hälfte der aktuellen Differenz auf den max. möglichen Beitrag vor.

ANTRAG
Der Erschließungsbeitragssatz für die Bemessung des Erschließungsbeitrages wird
gern. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz für das Jahr 2020 mit 4,32%
des vom Land Tirol veröffentlichten Erschließungskostenfaktors festgesetzt. Auf Basis
des aktuellen Erschließungskostenfaktors beträgt damit der Erschließungsbeitragssatz
ab 2020 EUR 9,50.

7. HUNDESTEUER (HH-Ansatz 920000)
Aufgrund der Hundesteuerordnung 2013 wird die Hundesteuer weiterhin mittels Jahresbescheid vorgeschrieben, die Tarife können aber auch unterjährig auf monatlicher Basis
abgerechnet werden. Der Vorschlag sieht - nach einem konstanten Niveau seit 2016 für den (Normal-)Jahrestarif sowie für die Wachhunde und den ermäßigten Steuersatz
eine Erhöhung um 2,00% vor.

04.11.2019

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