Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf

- S.98

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
ANTRAG
Die Hundesteuer wird ab 01.01 .2020 wie folgt festgesetzt
2019

1-

2020

Pro Hund (Jahrestarif)

103,20

105,60

2,30%

Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden (§3
Abs. 1 der Hundesteuerordnung), je Hund

43,20

44,40

2,80%

Ermäßigter Steuersatz gern §3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung, je Hund

43,20

44,40

2,80%

Ersatzhundemarke (inkl. Porto)

2,00

.1

j

8, Tiroler Frelzeltwohnsitzabgabe
Mit 01 .01.2020 tritt das Tiroler Freizeltwohnsitzabgabegesetz (TFWAG) in Kraft, das die
Einhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe durch die Gemeinden ab 2020 vorsieht.
Es wird vorgeschlagen, die im TFW AG vorgesehenen Höchstsätze für Freizeitwohnsitze
im Gemeindegebiet von Innsbruck auszuschöpfen:

Freizeitwol}!lsitze bis 30 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 30 m2 bis 60 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 60 m2 bis 90 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 90 m2 bis 150 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 150 m2 bis 200 m2Freizeitwohnsitze von mehr als 200 m2 bis 250 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 250 m2
- -

04.11 .2019

2020
--24000
48000
700,00
1.000 00
1.40000
1.800,0"-"-0_ _.
2.200.00

Seite 9