Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
- S.98
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ANTRAG
Die Hundesteuer wird ab 01.01 .2020 wie folgt festgesetzt
2019
1-
2020
Pro Hund (Jahrestarif)
103,20
105,60
2,30%
Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden (§3
Abs. 1 der Hundesteuerordnung), je Hund
43,20
44,40
2,80%
Ermäßigter Steuersatz gern §3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung, je Hund
43,20
44,40
2,80%
Ersatzhundemarke (inkl. Porto)
2,00
.1
j
8, Tiroler Frelzeltwohnsitzabgabe
Mit 01 .01.2020 tritt das Tiroler Freizeltwohnsitzabgabegesetz (TFWAG) in Kraft, das die
Einhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe durch die Gemeinden ab 2020 vorsieht.
Es wird vorgeschlagen, die im TFW AG vorgesehenen Höchstsätze für Freizeitwohnsitze
im Gemeindegebiet von Innsbruck auszuschöpfen:
Freizeitwol}!lsitze bis 30 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 30 m2 bis 60 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 60 m2 bis 90 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 90 m2 bis 150 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 150 m2 bis 200 m2Freizeitwohnsitze von mehr als 200 m2 bis 250 m2
Freizeitwohnsitze von mehr als 250 m2
- -
04.11 .2019
2020
--24000
48000
700,00
1.000 00
1.40000
1.800,0"-"-0_ _.
2.200.00
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