Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
- S.114
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,8.7.2
__
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9.2.0
9.2.1
Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen, Bepflanzungen
29,~
;e an efan ene halbe Stunde un_Q_ Arbeiter
SPEZIELLE ENTERDIGUNGSGEBUHREN
Gebelneenterd lgung (Entnahme)
Einsatz eines Grabarbeiters
Exhumierung
1 Or an der Sanitätsbehörde Amtsarzt,
40, 10
1 Or an der Friedhofsbehörde
40,10
Mithilfe durch Friedhofsarbeiter
343,30
Mithilfe 7.2.31zwecks Tieferle un308,80
SONSTIGE GEBÜHREN
-Dauerfun~~ent Ie Einzelgrab
_
233,20
Belstellun von Grabtrittplatten inkl. Verle un
Elnzelerdorab
339,50
Do elerd rab
452,80
Urnenerdgrab
16990
kombiniertes Urnenerd rab
84,80
Belsetzungsbedln te Nachverle ung der Grabtrittplatten
ElnzelerdQrab
120,00
Dop )elerdgrab
139190
Beistellung einer Urnennlschenplatte
Größe 1
-.-193,40
Größe2
347,90
Behältnis für Um_!nerdbe6tattun
9980
sonstig_e Arbeitseinsätze e an efan enen ½ h und Arbeiter
29,00
Leih ebühr tür Grünstöcke
bei Aufbahrun en 8/6/4/2 · Stück
7,90
bei Verabschiedungen und Einse~nungen (8/6/4/2) je Stück
3,2Q
NICHTGEMEINDEBURGERZUSCHLAGE
auf die Grabgebühren
bei derGrabbenützun ,sgebühr 1.1.0 bis 1.5.0
50%
bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1 .0 bis 2.2.0
50%
auf die Beerdigungsgebühren
bei der Administrationsgebühr 3.1 .0 (=Bei-setzungsanmeldung) ausge~ 50%
nommen 3.1.2 und 3. 1.3
Artikel II
Die Marktgebührenordnung der Stadt Innsbruck, In Kraft getreten am 01 .01.2001, zuletzt geändert durch
den Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2018, wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom
21./22. 11.2019 geändert wie folgt:
Die Marktgebühr nach§ 3 der Marktgebührenordnung für die Überlassung von Marktflächen gern . § e Abs .
1 Ziffer 3, 4, 5 und 8 der lnnsbrucker Marktordnung beträgt je angefangenen Laufmeter Verkaufsfläche Euro
4,60.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 01 .01.2020 in Kraft.
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Für den Gemeinderat:
Der BUrgermeister
Georg Willl
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