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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf

- S.116

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Verordnung der Stadt Innsbruck über Verkebrsaufschließungs- und Ausgleichsabgaben
(Ckmeinderatsbescbluss vom XXX)- Verkehnaufscbließungs- und Ausgleichsabgaben-Verordnung 2020

Aufgrund der§§ 3, 7, 19, 23 Tiroler Verk.ebrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz, LGBl.
Nr 58/2011, zuletzt geändert durch LGBI. Nr. 144/2018, wird verordnet

§1
Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragss11tz
Die Stadt Innsbruck erhebt einen .Brschließungsbeitrag und setzt den Erschließungsbcitragssatz
einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit 4,32 v.H".. des für dje Stadt Innsbruck von der Tiroler
Landesregjerung durch Verordnung vom 16.12.2014, LGBl. Nr. 184/2014, festgelegten
Ersch.ließu.ngsl.-ostenfaktors fest.

§ 2Gehsteigbeltrag, GebstelgbeJtragssatz
Die Stadt Innsbruck erhebt einen Gehsteigbeitrag und setzt den Gehsteigbeitragssatz einheitlich für
das gesamte Gemeindegebiet mit EUR 3,17 / m2 fest

§3
Ausgleichsabgabe für Abstellplätze
Die Stadt Innsbruck. erhebt eine Ausgleichsabgabe für Abstellmöglichkeiten.
§4

Ausgleichsabgabe für Kinderspielplitze
Die Stadt Innsbruck erhebe eine Ausgleichsabgabe für Kiuderspielplätze.

Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt.mit 1. Jänner2020 in Kraft.

Angeschlagen am: XXX

Abgenommen am: XXX

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister