Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
- S.139
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ANTRAG
Die Entgelte für die Wasenmeisterei werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
2020
1. BeseitiQen eines Tierkadavers:
Wasenmeistereigrundgebühr
2019
11,90
12,10
1,68%
zzgl. gewichtsabhängiger Besei tigungs-gebühr[1]
11,90
12,10
1,68%
Bei Abholung zusätzlich FuhrgebOhr- Tarif lt. Fuhrpark + 20% USt.
2. Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder
sonstiger Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie
und dem Nahrunqsm ittel qewerbe ie kq wie in lit. 1.
3. Vorbereitung, Öffnung eines Kadavers zur Untersuchung (Sektion)
11,90
12,10
1,68%
4 . Aufladen eines Großtierkadavers auf das
Transportfahrzeug
17,30
17,60
1,73%
5. Fuhrgebühr bei Benützung eines LKWs je km Fahrstrecke: Tarif lt. Fuhrpark
12,10 1,68%
11,90
6. Dienstgang zu einer Partei
7. Fütterung und Pflege eines in Quarantäne befindlichen oder nach § 13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in Verwahrung genommenen Tieres, je
Taq und Tier
a) bei einem Hund
11,90
12,10
1,68%
b) bei Reptilien, Amphibien, Fischen, Vögeln, Katzen, Frettchen, andere Kleinsäuger
7,20
7,30
1,39%
8. Auslösen eines abgenommenen, eingefangenen
oder geborgenen und in Verwahrung genommenen
Tieres durch dessen Eigentümer
17,30
17,60
1,73%
9. Abhäuten eines Kadavers und Ausfolgung der
Haut (Fell) an den Eigentümer
27,50
28,10
2,18%
10. Tötung eines Tieres auf Verlangen des Eigentümers
35,60
36,30
1,97%
11. Bergung eines Tieres
12,00
12,20
1,67%
Außerhalb der normalen Dienstzeit Zuschlag von 50%
Fuhrgebühr lt. Tarif Fuhrpark
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