Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 11-September.pdf

- S.11

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- 591 -

trägen sind Bestimmungen enthalten, die
man heute nicht mehr machen würde.
Viele Jahrzehnte später stellen sich die
Dinge anders dar, weil es eine durchaus
erfreuliche Entwicklung im Bereich der
Rossau gab. Die Firma Lichthaus Haid
GesmbH hatte für dieses Grundstück ein
Ankaufsrecht. Dies mit der Definition, wie
die Preisbildung erfolgen sollte bzw. müsste. Es hat hier unterschiedliche Auffassungen gegeben, welche Grundstücke in die
Bewertung einzufließen haben. Um eine
gerichtliche Auseinandersetzung hintanzustellen bzw. nicht in eine solche zu gehen, haben wir uns jetzt darauf geeinigt,
dass das Baurecht verlängert wird. Das
Zugeständnis war, dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird und das Grundstück
nach Ablauf der Baurechtszeit wieder in
die Hände der Stadt Innsbruck gelangt.

3.

Es handelt sich hier um einen nochmaligen Grundstückstausch im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Verlängerung der Straßenbahnlinie "3" in der Philippine-Welser-Straße. Wir hatten mit dem
Grundstückseigentümer bereits einen
Tauschvorschlag. Dieser hat den Wunsch
geäußert, dass er ein anderes Grundstück
bekommen sollte. Aus unserer Sicht
spricht nichts gegen diese Vorgangsweise.
Daher wird dieser Tausch so vorgeschlagen.
15.

I-RA 579/2009
Stadtgemeinde Innsbruck und
Nagiller Anton, Tausch des
Grundstückes 571, KG Amras,
im Ausmaß von 374 m2 mit einer
Teilfläche aus dem städtischen
Grundstück 579/3, KG Amras, im
Ausmaß von gesamt zirka
774 m2

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.9.2011:
1.

Die Stadt Innsbruck verkauft und
übergibt aus ihrem Grundstück 1640/1 in EZ 190, GB 81103
Arzl, die im Teilungsentwurf und Teilungsausweis des Dipl.-Ing. Hubert
Wild, GZ 2303/10, ausgewiesene
Teilfläche 2 im Ausmaß von 1 m2 und
die Teilfläche 3 im Ausmaß von 43 m2
an die Eigentümer der Liegenschaft
Grundstück 1632/2 in EZ 801,
GB 81103 Arzl, Hubert Mair bzw.
dessen Sohn Martin Mair und Walter
Wach.

2.

Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.9.2011:
1.

2.

Anton Nagiller tauscht und übergibt
der Stadtgemeinde Innsbruck das
Grundstück 571, KG Amras, im Ausmaß von 374 m2. Im Gegenzug
tauscht und übergibt die Stadtgemeinde Innsbruck an Anton Nagiller
eine Teilfläche aus dem Grundstück 579/3 im Ausmaß von gesamt
zirka 774 m2 (374 m2 und zirka
400 m2) auf Basis des vorliegenden
Lageplanes.
Mit der Erstellung des Teilungsplanes
wird die Mag.-Abt. I, Allgemeine Servicedienste, GIS, beauftragt.

GR-Sitzung 22.9.2011

I-RA 159/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf der ausgewiesenen Teilfläche 2 im Ausmaß von 1 m2 und
der ausgewiesenen Teilfläche 3
im Ausmaß von 43 m2 aus dem
städtischen Grundstück 1640/1,
vorgetragen in EZ 190, Grundbuch 81103 Arzl, an Mair Hubert
bzw. dessen Sohn Mair Martin
und Wach Walter

Das ist sicher im Sinne der Arbeitsplatzsicherung eine gute Vorlage und eine sinnvolle Einigung, ohne eine Wertfeststellung
bei Gericht vornehmen zu müssen.
14.

Sämtliche anderen Beschlussfassungen des Beschlusses des Gemeinderates vom 19.5.2011 bleiben unverändert aufrecht.

Der Kaufpreis ist in zwei gleichen Teilen zur Zahlung fällig, wobei die erste
Rate binnen vierzehn Tagen nach
beidseitiger Vertragsunterfertigung,
die zwei Rate nach grundbücherlicher
Durchführung dieses Rechtsgeschäf-