Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 11-September.pdf

- S.14

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- 594 -

erneut zum Geschäftsführer der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
bestellt wurde?
2.

Erfolgte die Bestellung in der Generalversammlung einstimmig?

3.

Wenn nein, mit welchem Stimmenverhältnis erfolgte sie?

4.

Wurde der Aufsichtsrat der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) von der
Absicht bzw. der Wiederbestellung
des Geschäftsführers informiert?

5.

Wenn ja, wann?

6.

Wenn nein, warum nicht?

7.

Hat sich der Aufsichtsrat der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) vor der
Wiederbestellung des Geschäftsführers durch die Eigentümerinnen- bzw.
Eigentümerversammlung jemals mit
der Vorgangsweise nach Ablauf der
Fünfjahresbestellung von Mag. Dr.
Bielowski und einer allfälligen Wiederbestellung von Mag. Dr. Bielowski
befasst?

8.

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

9.

Gemäß zitiertem Interview sei
Mag. Dr. Bielowski nicht um weitere
fünf Jahre verlängert worden.
Ist das richtig bzw. für wie lange wurde er verlängert und warum?

10. Warum wurde der Stadtsenat nicht
über die Absicht, Mag. Dr. Bielowski
erneut zu bestellen, informiert?
11. In Beantwortung der Anfrage der
Innsbrucker Grünen vom Juni 2011
meinten Sie auf die Frage, ob die Geschäftsführung der Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) nach Ablauf der fünfjährigen Funktionsperiode von Mag.
Dr. Bielowski ausgeschrieben werde:
"Es besteht keine Notwendigkeit, die
Geschäftsführung der Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) auszuschreiben,
wenn der jetzige Geschäftsführer eine
GR-Sitzung 22.9.2011

entsprechende Bewerbung samt
Konzept für die neue Funktionsperiode vorlegt."
Wurde von Mag. Dr. Bielowski ein
solches Konzept vorgelegt?
12. Wenn ja:
12.1

Welchen Zeithorizont umfasst dieses Konzept?

12.2

Welche Aussagen trifft das Konzept zu folgenden Punkten:

12.2.1 Zukunft des Außeneisringes,
12.2.2 zukünftige Vermarktung der
Sportstätten - vor allem Stadion
und Eishallen im Zusammenhang
mit den ansässigen Heimvereinen,
12.2.3 Tarifgestaltung und Kostenwahrheit - im Klartext Weiterentwicklung des Verhältnisses zwischen
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) und der Eigentümerin
Stadt Innsbruck sowie dem Eigentümer Land Tirol Richtung Bestellprinzip und damit transparente
Kostenrechnung bei der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) und
damit verbundene Transparenz im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck,
12.2.4 zukünftige Orientierung als Veranstaltungsort über Sportveranstaltungen hinaus (Seminare, Kongresse einerseits, Unterhaltungsevents andererseits),
12.2.5 Verhältnis mit den Wohnnachbarinnen und Wohnnachbarn hinsichtlich Lärm- und Lichtemissionen bzw. guter Nachbarschaft,
12.2.6 Verhältnis zu den Sportvereinen,
12.2.7 Steigerung der Energieeffizienz
bzw. Einsatz erneuerbarer Energien,
12.2.8 sonstige bauliche Entwicklungen
am Gelände oder Umfeld der Anlagen der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI).