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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.70

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bzgl. des förderbaren Projekterfordernisses in Höhe von brutto
€ 210.902,00 für Planungsarbeiten zur Sill inkl. Durchführung eines
Modellversuches einverstanden erklärte, die entsprechenden Kosten
aus dem Baufonds gem. finanzieller Genehmigung vom 12.06.2006 zu
bedecken.
Des Weiteren wurde mit ministeriellem Erlass vom 11.06.2007 die
technische und finanzielle Genehmigung zu Planungsarbeiten für die
wasserbautechnische, gewässerökologische und landschaftspflegerische Detailprojektierung am Inn erteilt. Das diesbezüglich festgelegte
Projekterfordernis wurde mit brutto € 80.000,00 anerkannt und ein
Bundesanteil von brutto € 68.000,00 (= 85 %) neu bewilligt.
Die Stadt Innsbruck erteilte der Übernahme der Interessentenanteile an
Inn und Sill sowie der Bedeckung eines Sonderbeitrages an der Durchführung eines wasserbautechnischen Modellversuches in Gesamthöhe
von brutto € 88.632,88 mit StS-Beschluss vom 11.07.2007 die Zustimmung.
Bauliche Umsetzung
des Detailprojektes

Mit Schreiben vom 20.03.2009 erteilte das BMLFUW dem Hochwasserschutzprojekt am Inn und an der Sillmündung auf Basis des ausgearbeiteten Detailprojektes inkl. Bau- und Finanzierungsplan (StSBeschluss vom 02.07.2008) die technische und finanzielle Genehmigung mit einem förderbaren Gesamterfordernis in Höhe von brutto
€ 6.350.000,00 (Inn brutto € 3.200.000,00 und Sill brutto
€ 3.150.000,00) und stimmte der Vorfinanzierung der förderbaren Kosten durch die Stadtgemeinde Innsbruck zu. Vorläufig vom Genehmigungsumfang ausgenommen wurde der BA 04 des Gesamtprojektes.
Am 30.03.2010 genehmigte das BMLFUW die Aufnahme von 50 %
bzw. maximal brutto € 70.000,00 als Ausgleich für durchzuführende
Absiedlungsmaßnahmen in das bestehende Bauerfordernis gem. Erlass vom 20.03.2009.
Mit Email vom 20.01.2011 stimmte das BMLFUW der Aufnahme von
Kosten in Höhe von brutto rd. € 100.000,00 für vorgezogene Teilleistungen des BA 04 b im Zuge des BA 03 b in das bis zu diesem Zeitpunkt genehmigte Bauerfordernis zu.
Am 21.04.2011 erteilte das BMLFUW der baulichen Ausführung des
BA 04 a gemäß Antragstellung des Projektleiters für den Hochwasserschutz am Inn und an der Sillmündung in technischer Hinsicht die Zustimmung und erhöhte das am 20.03.2009 zuerkannte Bauerfordernis
für den Hochwasserschutz am Inn von brutto € 3.200.000,00 (Gesamtbauerfordernis Inn und Sill brutto € 6.350.000,00) um € 500.000,00 auf
brutto € 3.700.000,00.
Des Weiteren erkannte das BMLFUW Kosten aus der „Planung, Begleitung und Koordination der Kommunikation rund um die Eröffnung des
Teilabschnitts Sillmündung“ in Höhe von brutto € 54.932,40 mit Email
vom 21.06.2011 zur Aufnahme in das bewilligte Bauerfordernis an.
Aufgrund bestehender Probleme durch Verklausungen und Sedimentablagerungen im Bereich der Dotations- und Spülleitung sowie in der
Modellierbarkeit der „stehenden Welle“ erteilte das BMLFUW mit
Schreiben vom 21.09.2011 die Zustimmung zur Aufnahme von diesbe-

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Zl. KA-10200/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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