Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 11-SonderGR-Oktober_18.59.52.pdf
- S.4
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Seit 26.10.2002 vertrete ich als erste Bürgermeister-Stellvertreterin den
Bürgermeister in seinem gesamten Wirkungskreis.
2.
I-OEF 82/2002
Wahl der Bürgermeisterin
------------------------------Bgm.-Stellv. Zach: Die Innsbrucker Wahlordnung (IWO) bestimmt in seinem § 62 Abs. 2:
"Scheidet der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter vorzeitig aus,
so hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Gemeinderatspartei, deren Mitglied der Ausgeschiedene war, die frei gewordene Stelle nach den Bestimmungen des § 59 Abs. 8 zu besetzen."
Die Wahl ist mit Stimmzetteln durchzuführen und hat sich auf die vorgeschlagenen Personen zu beschränken. Gewählt ist, wer von einer vorschlagsberechtigten Gemeinderatspartei (Wahlgemeinschaft) vorgeschlagen wurde und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten
hat.
Mir liegt folgendes Schreiben an den Vorsitzenden des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 22.10.2002 vor:
"Die Wählergruppen "Herwig van Staa - Für Innsbruck" mit "Tiroler Seniorenbund, Helmut Kritzinger" und "Innsbrucker Volkspartei - Vizebürgermeister Dipl.-Ing. Eugen Sprenger (ÖVP)" haben sich gemäß § 59 Abs. 2
Innsbrucker Wahlordnung (IWO) zu einer
Wahlgemeinschaft
zur Wahl des Bürgermeisters zusammengeschlossen.
Die unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinderatsparteien "Herwig van Staa - Für Innsbruck" und "Innsbrucker Volkspartei - Vizebürgermeister Dipl.-Ing. Eugen Sprenger", schlagen gemäß § 62 Abs. 2
Innsbrucker Wahlordnung (IWO) für die Wahl des Bürgermeisters, das
Sonder-GR-Sitzung 30.10.2002