Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.11

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- 1666 -

leistungskonzessionsvertrages (DKV) für die Nordkettenbahnen betraut,
wobei wesentliche inhaltliche Fragen der Projektverwirklichung erst nach
eingehender Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt wurden.
Man einigte sich dann auf die förmliche Vergabe eines Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) betreffend Planung, Erneuerung und dem Betrieb
der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) im Rahmen eines
nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung.
Von Mai bis September 2003 wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und ein Mustervertrag ausgearbeitet. Zwischenzeitlich wurden auch die maßgeblichen Dokumente wie Bescheide, Pläne, Gutachten
usw., die schon vorhanden waren, jedoch adaptiert werden mussten, vervollständigt und geprüft. Am 7.5.2003 wurde der Stadtsenat über die Ergebnisse der Potentialanalyse informiert und es wurde die vorgeschlagene
weitere Vorgangsweise gegen SPÖ und Innsbrucker Grüne beschlossen.
Am 10.9.2003 wurde im Stadtsenat und am 11.9.2003 im Gemeinderat mit sechs Gegenstimmen diese Vorgangsweise angenommen
und es wurden die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Wir bewegen uns
also immer auf dem Boden der Beschlüsse.
Am 19.9.2003 wurde die europaweite Auftragsbekanntmachung an das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union (EU) übermittelt. Die europaweite Bekanntmachung erfolgte am
30.9.2003 im Supplemente zum Amtsblatt der Europäischen Union (EU).
Zwischenzeitlich erfolgte am 24.9.2003 die nationale Bekanntmachung im
"Boten für Tirol" sowie in den Tageszeitungen "Kurier" und "Die Presse".
Die Interessenten hatten nun die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen anzufordern und von dieser Möglichkeit machten rund
zwanzig Interessenten Gebrauch.
Am 27.10.2003 um 12.00 Uhr endete die Frist Teilnahmeanträge zu stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt langten sieben Teilnahmeanträge
bei der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) ein. Bei der ersten
Sitzung der Bewertungskommission musste festgestellt werden, dass nahezu alle Teilnahmeanträge mangelhaft waren. Den betreffenden Bewerbern
wurde deshalb eine Mängelbehebungsfrist bis zum 10.11.2003 gesetzt. Ein
Bewerber ist dieser Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen nicht

Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004