Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf
- S.24
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1679 -
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) geht. Das ist ein wesentliches
Refinanzierungsinstrument, da dort über den Weg der möglichen Gruppenbesteuerung finanzielle Mittel aus Steuerersparnissen lukriert werden können.
Daneben sind natürlich folgende Positionen für die Refinanzierung sehr wichtig: Das ist der Wegfall des laufenden Betriebsabganges
der bestehenden Nordketten- bzw. Hungerburgbahn in der Höhe von zirka
€ 480.000,-- bis € 550.000,-- pro Jahr. Diese Beträge fallen deshalb weg,
weil das Risiko für den Betrieb der Bahnen auf den neuen Betreiber für die
Laufzeit des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) für die nächsten
dreißig Jahre übertragen wurde.
Auch bei der Hungerburgbahn ist noch ein entsprechendes längerfristiges Einsparungspotential vorhanden, sodass man diese Effekte mit
zirka € 16,5 Mio über die gesamte Laufzeit darstellen kann. Ich habe mir
erlaubt, Ihnen den Unterschied zwischen der Neuerrichtung und der Bestandsicherung gegenüberzustellen. Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid hat
schon ausgeführt, dass eine Sanierung im Bestand der Hungerburgbahn im
vorsichtigen Fall in etwa € 20 Mio und im pessimistischen Fall bei etwa
€ 30 Mio liegen würde.
Wenn man sich das gegenüberstellt, sieht man, dass wir jetzt
bei der Neuerrichtung € 23,62 Mio in die Hand nehmen müssen. Bei der
Bestandsicherung über die Laufzeit von dreißig Jahren gerechnet, hätten
wir geschätzte Kosten von zirka € 26,7 Mio und dazu noch prognostiziert
der laufende Abgang über die Laufzeit dieser dreißig Jahre. Hier sieht man,
dass ein bedeutender finanzieller Vorteil für die Stadt Innsbruck trotz dieser hohen Investitionssumme von € 23,62 Mio am Anfang besteht.
Ein Punkt, der aber meiner Meinung nach in der Diskussion
viel zu wenig zum Ausdruck gebracht wurde, ist ganz wesentlich: Die gesamten neu errichteten Anlagen auf der Nordkettenbahn, Hungerburgbahn,
Gebäude und Trassen verbleiben weiterhin im Eigentum der Stadt Innsbruck und sind damit Eigentum der Bürgerinnen bzw. Bürger unserer Stadt.
(Beifall)
Bgm. Zach: Der letzte Satz war sehr wichtig. Das gesamte
Projekt als solches bleibt während der ganzen Betriebszeit im Eigentum der
Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004