Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.44

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- 1699 -

intensiv und sensibel gewählt, um einerseits nahe genug an den Alpenzoo
heranzukommen und um andererseits viele Dinge, die den Innsbruckerinnen bzw. Innsbruckern unglaublich viel wert sind, wie zum Beispiel die
Sophienruhe, möglichst wenig zu stören.
Ich darf hinzufügen, dass ich bei den Bürgerversammlungen
der Bevölkerung auf diesbezügliche Fragen geantwortet habe. Sie werden
verstehen, dass zuerst der Stadtsenat und dann der Gemeinderat damit zu
befassen ist. Wesentliche Dinge waren schon in der Zeitung, wenn auch mit
einer falschen Skizze. Die Tatsache, dass es sich hier um ein sehr sensibles,
kulturell hochwertiges Terrain handelt - wir gehen immer von einem imperialen Platz aus -, hat sehr viele Menschen interessiert. Ich bin froh, dass
man auf diese Möglichkeit gekommen ist und wir werden das der Bevölkerung natürlich auch entsprechend erklären. Die Medien ersuche ich hier
entsprechend mitzuwirken.
Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Laut Ausschreibung sind es mindestens 300 mögliche Betriebstage und von der STRABAG AG werden
340 Betriebstage jährlich angeboten. Die STRABAG AG geht davon aus,
dass maximal 25 Tage für die Revision angeboten werden. Dies ist auf Seite 25 nachzulesen.
RA Dr. Bachner: Ich kann nur ganz allgemein zu dem im
Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) festgelegten Standard, der Gegenstand langer Verhandlungen war, Folgendes sagen: Festgelegt ist der
höchstmögliche Standard, der jetzt vertraglich vereinbart wurde, ohne dem
Investor eine Garantie für von ihm nicht kontrollierbare Risiken aufzubürden. Es ist auch auf die größtmögliche professionelle Sorgfalt bei Vertragsabschluss zu achten.
Das war der Zeitpunkt, wo der Investor dokumentiert hat, dies
auch zu den entsprechenden Kosten zu machen. Dass die STRABAG AG
danach noch Bodenerkundigungen durchgeführt hat, die das Ergebnis zumindest weitgehend bestätigt haben - wie es der Vorredner gesagt hat - waren eine Zugabe. Aus rechtlicher Sicht sieht der Vertrag das Höchstmögliche vor, was zum Vertragsabschluss möglich ist. Es ist immer nur im
Nachhinein nachweisbar, ob der höchstmögliche Sachverhalt noch eine
Bohrung mehr erforderte. Das lässt sich im Vorhinein nicht beantworten.

Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004