Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf
- S.61
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diesen Bereichen aus gibt es gegenüber der alten Talstation zur neuen Talstation der Hungerburgbahn Reisezeitvorteile.
Unbestritten bleibt, dass es Nachteile für diejenigen gibt, die
derzeit an einer Linie wohnen, welche direkt zur Hungerburgbahn-Talstation fährt. Der große Unterschied ist, dass wesentlich mehr Innsbruckerinnen und Innsbrucker diese zentralen Bereiche, die ich aufgezählt habe, sehr
gut und in einer wesentlich höheren Taktfrequenz erreichen können, als es
bei der jetzigen Talstation der Fall ist. Es kommen noch die Linien E, F
sowie der Sightseeing-Liner, der für den touristischen Markt gedacht ist,
dazu, die unmittelbar zu den neuen Stationen hinfahren.
Wir werden das im Auge behalten und noch vor einer Realisierung planerisch durchgehen, wo die Haltestellen zu den Stationen genau
liegen müssen und ob eine Taktverdichtung auf diesen Linien noch erforderlich ist. Die Taktfrequenzen stehen in der Unterlage und ich bin derzeit
der Meinung, dass diese ausreichen müssten. Sollten wir uns hier täuschen,
gibt es immer noch eine Möglichkeit relativ kurzfristig etwas zu verändern
bzw. zu verbessern.
Dipl.-Ing. Dr. Schwarz: Die STRABAG AG ist selbstverständlich daran interessiert, unseren Kunden bestmöglich zu bedienen, da wir
das wirtschaftliche Risiko tragen. Es liegt in unserem eigenen Interesse,
den Kunden so weit wie möglich entgegenzukommen und ihn bestmöglich
zu bedienen. Wenn der Kunde zufrieden ist, können wir es auch sein.
Bgm. Zach: Wir nähern uns langsam dem Ende der Expertenfragestunde und kommen zur politischen Debatte.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Wir haben schon gehört, dass die
Abteilung Umweltschutz des Landes Tirol die Aussage getroffen hat, dass
ein UVP-Verfahren nicht notwendig ist. Die Stadt Innsbruck hat die Alpenkonvention nicht nur ratifiziert, sondern ist auch Sitz der Alpenkonvention.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.
Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004