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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll_09.11.2017.pdf

- S.8

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-8-

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 17.10.2017:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kinder und Jugend" werden unter
Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
19.3

Bereich "Frauen"

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 17.10.2017:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Frauen" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß
Beilage genehmigt.
20.

Verkehrsmaßnahmen

20.1

Maglbk/3428/SV-DVO/1
Viller Dorfstraße/Viller Dorfplatz;
Einführung einer gebührenfreien
Kurzparkzone

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StR Wanker; gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 10.10.2017:
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 09.11.2017

21.

Maglbk/21416/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F52, Arzl, Bereich
Johannesgasse 5 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F42), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F52, Arzl, Bereich
Johannesgasse 5 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F42), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.