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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll_09.11.2017.pdf

- S.14

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(zu Punkt 2.)

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
Verordnung "Alkoholverbot" geändert wird

, mit der die

Artikel I
Die Verordnung "Alkoholverbot" (Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2008, 12.06.2014 und
13.07.2017) wird wie folgt geändert:

1. Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
"Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBI. Nr.
53/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 32/2017, wird zur Abwehr und
Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände wie folgt
verordnet:"
2. § 1 erster Satz hat zu lauten:
"Auf den Flächen der in den Planbeilagen 1 bis 6 rot umrandeten und rot gekennzeichneten
Straßen, Wege und Plätze sind der Konsum und die Mitnahme von alkoholischen Getränken
verboten. Die Planbeilagen l " bis 6 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser
Verordnung."
3. Die geltende Planbeilage 2 zu § 1 wird durch die beiliegende Planbeilage 2 ersetzt.
4. In § 2 wird das Zitat "LGBI. Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 130/2013"
durch das Zitat "LGBI. Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr.32 /2017"
ersetzt.

Artikel 11
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:
Die Bürgermeisterin e.h.