Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll-12-12-2019_gsw.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
3.
Forderungsabschreibung
G R - S i t z u n g
1 2 . 1 2 . 2 0 1 9 *
IV 16776/2019
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
1.
MagIbk/29751/RA-VL-GU/1
Änderung der Richtlinien über
die Gewährung von Subventionsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung), Geltungsbereich, Ausnahmeregelung betreffend Sonderrichtlinien
Beschluss (einstimmig):
Die gegen
, vormals wohnhaft
in 6020 Innsbruck,
resultierende Forderung in
Höhe von
, bestehend aus
Kommunalsteuer, Abgabennebenansprüchen und einer Zwangsstrafe wird gemäß
§ 235 Abs. 1 Bundesabgabenordnung
(BAO) durch Abschreibung gelöscht.
4.
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung
(VRV) 2015, Umsetzungsmaßnahmen
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
Der Gemeinderat beschließt beiliegenden
Entwurf der Richtlinien für die Gewährung
von Fördermitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung),
Stand 18.11.2019, grün dargestellte Änderung des § 1 Abs. 4 Z 6.
2.
MagIbk/22962/BW-VW-KV/1
Tarife für die Brandsicherheitswachen der Bau- und Feuerpolizei
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
Der Gemeinderat beschließt nachstehende Maßnahmen im Zuge der Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015
und beauftragt die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, mit deren Umsetzung:
1.
Der Gestellungsbetrieb bilanziert ab
dem Wirtschaftsjahr 2020 ausschließlich nach unternehmensrechtlichen
Bestimmungen, Unternehmensgesetzbuch (UGB). Ein Wirtschaftstreuhänder wird beauftragt, die monatliche Buchhaltung des Gestellungsbetriebes in Verbindung mit dem Jahresabschluss durchzuführen.
2.
Bei der erstmaligen Erstellung der
Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz nach VRV 2015) werden nach
tatsächlicher und rechtlicher Möglichkeit die Werte der bisherigen Vermögensrechnung übernommen. Im Übrigen werden nachstehende in den
Übergangsbestimmungen der
VRV 2015 vorgesehenen Wahlmöglichkeiten ausgeübt:
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2019:
1.
Die Tarifgruppe D, Brandsicherheitswachedienste der Bau- und Feuerpolizei, wird aus der Tarifordnung der
Feuerwehr der Stadt Innsbruck herausgenommen.
2.
Die in der Vorlage befindlichen neuen
Tarife für die Brandsicherheitswachen
der Bau- und Feuerpolizei werden mit
Gültigkeit vom 01.11.2019 beschlossen.
GR-Sitzung 12.12.2019
IV 17245/2019