Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll-12-12-2019_gsw.pdf
- S.5
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7.
IV 17598/2019
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB),
Ausbau des Fahrradverleihsystems "Stadtrad Innsbruck"
einen etwaigen höheren Abgang bis
zu maximal € 36.000,-- jährlich.
2.
Abänderungsantrag von GR Lassenberger:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Austausch der tatsächlich defekten und
nicht mehr zur Verwendung geeigneten Stadträder bis zum derzeitigen
Stand zu und bleibt bei der derzeitigen Unterstützung von € 35.000,-jährlich.
Die Tarife/Nutzungsentgelte werden
wie folgt ab 01.05.2020 angehoben:
a. Die Jahresgebühr regulär und ermäßigt wird jeweils um € 15,-- erhöht.
b. Die Tarife für die erste 1/2 Stunde,
die zweite 1/2 Stunde, jede weitere Stunde werden im Normaltarif
sowie im Vorteilstarif um jeweils
€ 0,50 erhöht
c.
Der 24-Stunden Tarif wird im Normaltarif sowie im Vorteilstarif um
jeweils € 2,-- erhöht.
Lassenberger, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ,
FRITZ und GERECHT, 10 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GR Lassenberger wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ,
FRITZ und GERECHT, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 11.12.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Ausbau des Fahrradverleihsystems
"Stadtrad Innsbruck" gemäß Variante 2 des vorliegenden Konzepts
(insgesamt 420 Räder) zu und finanziert - zusätzlich zur bestehenden Unterstützung von € 35.000,-- jährlich -
GR-Sitzung 12.12.2019
8.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, den allfälligen zusätzlichen Finanzmittelbedarf für das
Budget 2021 anzumelden.
MagIbk/13480/PW-STS/15
Änderung der Innsbrucker
Parkabgabeverordnung
(IPAbgVO) 2014
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP,
NEOS, FRITZ, GERECHT, ALI und TSB,
19 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 11.12.2019:
Die Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014 wird dahingehend geändert, dass die Höhe der Parkabgabe von derzeit € 0,70 pro halber Stunde
auf € 1,-- pro halber Stunde erhöht wird.
Dies gilt sowohl in den gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen als auch in den gebührenpflichtigen Parkstraßen (sogenannte
"grüne Zonen").
In den Parkstraßen, in denen zeitlich unbegrenztes Parken möglich ist, kann für
die Entrichtung der Parkabgabe für vier
Stunden (€ 8,--) einen ganzen Tag geparkt
werden.
Ergänzungsantrag von
GRin Mag.a Seidl:
Der Gemeinderat möge zusätzlich beschließen:
Der vom Stadtsenat eingebrachte Antrag
wird wie folgt ergänzt:
Die Mehreinnahmen, die durch die gegenständliche Gebührenerhöhung entstehen,
werden zusätzlich jährlich zum bereits beschlossenen Budget für den Ausbau des
Radwegenetzes und des Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie zur Finanzierung eines Modells der Parkgebührenvergütung
für KundInnen von Wirtschafts- und Gewerbetreibenden in der Innenstadt verwendet (Ausgangswert bzw. Referenz zur