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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll-12-12-2019_gsw.pdf

- S.10

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- 10 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

20.

Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B42,
Innenstadt, Bereich Innrain 52a
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B17 und
Nr. IN-B17/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Die Auflagefrist wird gemäß § 66
Abs. 3 TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
19.

MagIbk/30013/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B17, Saggen, Bereich
Kaiser-Franz-Joseph-Straße 13,
Claudiastraße 2 und Ing.-EtzelStraße 59 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B15 und
Nr. SA-B16), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA-B17, Saggen, Bereich
Kaiser-Franz-Joseph-Straße 13, Claudiastraße 2 und Ing.-Etzel-Straße 59 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B15
und Nr. SA-B16), gemäß § 56
Abs.1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 12.12.2019

MagIbk/28197/SP-BB-IN/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B42, Innenstadt, Bereich Innrain 52a (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B17 und Nr. INB17/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
21.

MagIbk/30140/SP-VO-AH/1
Aufhebung einer Baugrenzlinie
im Bereich des Oberkoflerweges
2 sowie nördlich angrenzend Anton-Rauch-Straße 10 bis 24

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2019:
Die Aufhebung einer Baugrenzlinie im Bereich des Oberkoflerweges 2 sowie nördlich angrenzend Anton-Rauch-Straße 10
bis 24 wird beschlossen.