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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf

- S.19

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(zu Punkt 8.)

Umweltpreis der Stadt Innsbruck - Vergaberichtlinien neu
1.

Der ~ U mweltpreis der Stadt Innsbruck wird für hervorragende Projekte und ausgearbeiteten
Projektkonzepte für Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes alle zwei Jahre verliehen. Oie Bereiche beinhalten insbesondere
• Luftreinhaltung
• Abfallvermeidung , -trennung und -entsorgung
• Gewässerschutz
• lärmschutz
• Mobilität
• Energieeinsparung
• Naturschutz
• Umweltbildung
• Klimaschutz
• a1l9 . Umweltvorsorge

2.

Die Verleihung erfolgt in den Kategorien :
• SchOlerlnnen und Jugend
• Privatpersonen und Vereine
• Unternehmen und Institutionen

M

Die Preisträger erhalten eine Urkunde und die Berechtig ung zur Führung der Bezeichnung nTräger des Urnweltpreises der Stadt Innsbruck."
Preisträger aus den Kategorien "Schülerinnen und Jugend" sowie "Privatpersonen und
Vereine ~ erhalten ein Preisgeld, dessen Höhe vom beschlussfassenden Gremium festgelegt wird . Die Höhe sämtlicher Preisgelder ist mit 5.000,- Euro begrenzt.
BewerberInnen, die keinen Preis erhalten, kann aufgrund der Wertigkeit Ihrer Einreichungen ein Anerkennungspreis verliehen werden .
3.

Die Ausschreibung des Umweltpreises wird in "Innsbruck Informierr und auf der Homepage
der Stadt Innsbruck veröffentlicht. Die Einbindung lokaler Medien ist anzustreben.

4.

Die Bewerbungen und Vorschläge sind mit dem Einreichformular und den weiteren Unterlagen bis längstens 31. Dezember beim Referat Umwelttechnik und AbfaUwirtschaft einzureichen.

5.

Die einlangenden Bewerbungen und Vorschläge sind nach Vorbegutachtung durch eine Jury , bestehend aus den jeweils zuständigen Magistratsabteilungen und Beiziehung von Fachleute bis längstens 31 . März dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zuzuleiten .

6.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität kann sich durch einschlägige Sachverständige beraten lassen. Sein Beratungsergebnis ist dem Stadtsenat zur Beschlussfassung
vorzulege n.

7.

Oie Verleihung des (der) Umweltpreise(s) erfolgt durch den Bürgermeister I die Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck.

8.

Oie Namen der Preisträgerinnen werden in "Innsbruck Informiert~ und auf der Homepage der
Stadt Innsbruck veröffentlicht.

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