Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf
- S.21
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 12.)
Zl. KA-05747/2014
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG
DES REFERATES FRIEDHÖFE
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Referates Friedhöfe eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 05.02.2015 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 09.01.2015, Zl. KA-05747/2014,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) beauftragt, die Gebarung der
Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach
§ 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung
dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an § 74c leg. cit. hat
die Kontrollabteilung in der MA III – Planung, Baurecht und technische
Infrastrukturverwaltung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche
der Gebarung des Referates Friedhöfe vorgenommen.
Die Prüfung konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Prüfungsgegenstand
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
die Rechtsgrundlagen des Leichen- und Bestattungswesen,
die Rechtsstellung von Grabstätten,
das Tätigkeitsprofil und die Produkte des Referates Friedhöfe,
die Personalausstattung sowie
die Einnahmengebarung
gelegt.
Prüfungsrelevant war grundsätzlich das Haushaltsjahr 2013, wobei zu
Vergleichszwecken teilweise auch Daten aus den Vorjahren tangiert
worden sind. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe wurde punktuell
auch auf Daten des Jahres 2014 Bezug genommen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-05747/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
1