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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf

- S.37

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- 694 -

mit Hunden ein. Die aktuellen Zahlen von
Verfahren nach Tiroler Landes-Polizeigesetz (L-PG) - auf das Stadtgebiet verteilt zeigen ein deutlich erhöhtes Gefahrenpotenzial für die Innenstadt. 25,2 % aller Verfahren betreffen diesen Bereich.
Es gibt sehr viele Kinder und auch Erwachsene, die Angst vor freilaufenden Hunden
haben. Daher finde ich, dass ein Leinenzwang in stark frequentierten Straßen einfach ein Muss ist.
GR Mag. Kogler: Es ist richtig, in der Innenstadt sind mehr Leute unterwegs. Aber
natürlich sind die Hunde in allen Stadtteilen
gleich gefährlich.
Ich weiß schon, dass eine solche Verordnung nicht für das gesamte Stadtgebiet umgesetzt werden kann. Aber in Hinblick auf
die Sicherheit der Leute, insbesondere jene
der Kinder, gehörte ein Leinenzwang, der
für die gesamte Stadt Gültigkeit hat.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte an
die Wortmeldung von GR Mag. Kogler anknüpfen. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was es bedeuten würde, wenn der Leinenzwang auf die gesamte Stadt ausgeweitet wird. Dazu gibt es aber immer wieder
Bürgermeldungen und -anfragen.
Es war interessant, dass im Zuge dieser
Diskussion manche gefragt haben, ob es
nicht ohnehin schon einen Leinenzwang in
der Innenstadt gibt. Das heißt, manche sind
davon ausgegangen, dass es den Leinenzwang eigentlich schon gäbe.
Ich darf Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Dem von GR Mag. Kogler Gesagten kann ich durchaus etwas abgewinnen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE - ohne
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider,
7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
31.10.2017 (Seite 693) wird angenommen.
15.

MagIbk/21496/RA-VL-VO/1
Änderung der Verordnung "Alkoholverbot", Ausweitung im Innenstadtbereich

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2017,

GR-Sitzung 09.11.2017

den in der Beilage angeschlossenen Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung "Alkoholverbot" geändert wird, zu beschließen.
Ich denke, wir haben in der Grundsatzdiskussion zu früheren Ausweitungen der Verordnung Alkoholverbot in den Bereichen
Maria-Theresien-Straße, Brunnen, Boznerplatz, Vorplatz des Hauptbahnhofs Innsbruck und der Parkanlagen schon viele Dinge besprochen.
Es gibt im Wesentlichen zwei Grundlinien,
die wir in diesem Fall wirklich auch politisch
zu beurteilen haben. Ich sehe es so, dass
eine entsprechende Sicherstellung durch
Leitlinien und Rahmenbedingungen notwendig ist, um gerade im öffentlichen Raum
die Plätze jenen zur Verfügung zu stellen,
die diese in großer Mehrheit nützen.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass es kleinere Gruppen von Menschen gibt, die diese
Plätze über Gebühr in ihrem Interesse und
mit ihrem Verhalten in Anspruch nehmen.
Das führt letztendlich dazu, dass man entsprechende ortspolizeiliche Verordnungen
braucht. Damit weist man alle Menschen
darauf hin, wie gemeinschaftlich öffentliche
Plätze zu verwenden, zu benutzen, in Anspruch zu nehmen sind.
Wir würden uns alle wünschen, dass in der
Stadt Innsbruck keine entsprechenden Verordnungen nötig sind. Wir haben davon ja
schon eine Vielzahl, die die Parkanlagen,
aber vor allem öffentliche Bereiche wie Innenstadt, Altstadt etc. betreffen.
Verordnungen dienen dazu, dass ein Rahmen eingehalten wird. Wir brauchen das,
weil wir die Nutzung für die Mehrheit der
Bevölkerung sicherzustellen haben. Ich darf
Sie deshalb bitten, dem heute zuzustimmen. Es soll ein klares Signal dafür sein,
dass wir die Nutzung unserer öffentlichen
Flächen für eine Mehrzahl von Menschen
sicherstellen wollen.
GRin Dengg: Meine große Hoffnung war da
schon, dass die diversen Sozialvereine das
Gespräch mit ihren KlientInnen suchen. Ich
hätte erwartet, dass sie auf das teilweise
Fehlverhalten aufmerksam machen und den
betreffenden Personen gleichzeitig Lösungen anbieten. In diesem Punkt - das muss
ich für meine Person feststellen - bin ich