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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf

- S.24

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gen, Verabschiedungen oder Urnenbeisetzungen ausgerichtet worden
sind, hat die Kontrollabteilung eine Aktualisierung der diesbezüglichen
Bestimmungen der Friedhofsordnung empfohlen.
Im Rahmen der Stellungnahme kündigte die geprüfte Dienststelle eine
entsprechende Überarbeitung der Friedhofsordnung an.
4.3 Friedhofsgebührenordnung
Friedhofsgebührenordnung

Die Gebühren für die Benützung der städtischen Friedhöfe und für die
Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen sind in der Friedhofsgebührenordnung festgelegt. Die Gebührenordnung ist auf den Beschluss
des GR vom 04.12.1997 (in der Fassung des GR-Beschlusses vom
06.12.2013) zurückzuführen.

Friedhofsgebühren

Zu den Friedhofsgebühren gehörten zum Prüfungszeitpunkt die Grabgebühren (Grabbenützungs- und Friedhofbenützungsgebühren), die
Beisetzungsgebühren (Gebühr für die Anmeldung einer Beisetzung
oder Enterdigung, Beisetzungszuschläge für Verabschiedungen und
Urnenbeisetzungen, Bewilligungsgebühren für Nachbelegungen, oberirdische Aufstellung einer Urne, Gebühren für die Benützung einer Aufbahrungs- und Einsegnungshalle, Graböffnungsgebühren und spezielle
Enterdigungsgebühren etc.), Sonstige Gebühren (Beistellung von
Grabtrittplatten inkl. Verlegung, Beistellung einer Urnennischenplatte,
Leihgebühr für Grünstöcke u.a.m.) sowie die Nichtgemeindebürgerzuschläge.
Für bestimmte Grabkategorien und Personenkreise (Armengräber, Urnensammelgräber, Kinder, Sammelgräber für Priester, Pfarreien und
Klöster etc.) waren in der Friedhofsgebührenordnung verminderte Gebühren ausgewiesen und einzuheben.

Urnensammelgrab

Im Zuge ihrer Einschau in die Rechtsgrundlagen stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Friedhofsgebührenordnung für Beisetzungen in
einem Urnensammelgrab zum einen eine einmalige Grabbenützungsgebühr in der Höhe von € 118,40 und zum anderen Gebührenfreiheit
vorsah. Angesichts dieser Tatsache wurde angeregt zu prüfen, ob sich
die Bestimmungen der Friedhofsgebührenordnung dem Inhalt nach
widersprechen.
Das Referat Friedhöfe erklärte in dieser Angelegenheit, dass auch eine
generelle Überholung bzw. Aktualisierung der Friedhofsgebührenordnung geplant sei.
5 Friedhöfe und Statusgräber

Friedhöfe

Friedhöfe sind Orte, an denen Verstorbene beigesetzt werden und stellen diese die letzte Ruhestätte der Toten dar. Für die Besorgung der
Aufgaben auf den städtischen Friedhöfen ist das Referat Friedhöfe
verantwortlich.

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Zl. KA-05747/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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