Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf
- S.99
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Frage 10.4:
Wie lautet die Betriebsgenehmigung für Werft und Probelaufstand hinsichtlich der
Nutzungsberechtigten?
Antwort 10.4: Tyrolean Technik verfügt über die Gewerbeberechtigung "Luftfahrzeugtechniker" Gewerbeart: freies Gewerbe.
Auszug aus der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKO) Homepage:
"Luftfahrzeugtechnik ist ein "freies Gewerbe" das ohne den Nachweis von
Fachkenntnissen bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden
kann. Dies deshalb, weil zusätzlich mannigfaltige luftfahrzeugrechtliche
Bestimmungen einzuhalten sind, was eine gewerbliche Überprüfung entbehrlich macht."
Die luftfahrzeugrechtliche Genehmigung durch die zuständige Behörde
„AUSTRO CONTROL Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH“
liegt vor und kann auf Rückfrage zur Verfügung gestellt werden.
Frage 10.5:
Wie viele Probeläufe haben im genannten Zeitraum innerhalb und außerhalb des
Probelaufstandes stattgefunden? Wie viele davon vor 07:00 Uhr und nach
20:00 Uhr? Bitte aufschlüsseln nach Jets und Propellermaschinen."
Antwort 10.5: Triebwerksprobeläufe der Tyrolean Technik finden ausschließlich im Probelaufstand statt:
Gesamtanzahl Triebwerksprobeläufe 01.01. - 30.09:
Davon zwischen 05:30 Uhr und 07:00 Uhr:
Davon zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr:
123
35
8
Hinzu kommen ein Probelauf einer privaten Propellermaschine mit Leistung
und neun Probeläufe mit Leerlauf im Probelaufstand (alle im Laufstand zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr).
Nachdem per Bescheid die Nutzung des Probelaufstandes durch Jets untersagt ist, müssen in Innsbruck allfällige Probeläufe von Jets im Freien außerhalb des Probelaufstandes durchgeführt werden:
Tyrol Air Ambulance:
Tyrolean Jet Services:
City Jet (englische Airline):
Saab 105 Bundesheer:
20 mit Leistung + 21 im Leerlauf
1+8
1 mit Leistung
1 im Leerlauf
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Gerhard Egger
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