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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf

- S.32

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Dazu gab der Leiter des Referates Friedhofes bekannt, dass die Anregung der Kontrollabteilung amtsintern besprochen bzw. erledigt werde.
Lagerliste
Grabeinrichtungen

Von der Abtragung von Grabeinrichtungen durch Steinmetzunternehmen ausgenommen sind lediglich Grabstätten, bei denen keine Benützungsberechtigten mehr ermittelbar sind. In solchen Fällen wird die
Abtragung nach wie vor von Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung
durchgeführt.
Die Grabeinrichtung ist gemäß dem Aktenvermerk des Referatsleiters
vom 03.09.2013 fotografisch zu dokumentieren und, falls diese nicht
aufgrund des schlechten Zustandes als Bauschutt entsorgt werden
muss, zu lagern, wobei eine Lagerliste mit genauem Verzeichnis zu
führen ist. Da zum Prüfungszeitpunkt (September 2014) noch keine
Lagerliste evident war, wurde angeregt, um die Erstellung und einhergehende Verwaltung einer Lagerliste für alle städtischen Friedhöfe bemüht zu sein.
Wie von der Kontrollabteilung angeregt, wird lt. Stellungnahme des
Referates Friedhöfe eine Lagerliste für alle städtischen Friedhöfe erstellt werden.

Dokumentation
Grababtragungen

Hinsichtlich der Dokumentation abgetragener Grabeinrichtungen stellte
die Kontrollabteilung fest, dass von den Mitarbeitern des Westfriedhofes die Grabsteine vor ihrer Abtragung – folglich in einwandfreien Zustand – fotografiert und die Aufnahmen dem Akt beigegeben wurden.
8.1.3 Verkauf von Grabeinrichtungen

Verkauf
Grabeinrichtungen

Im Jahr 2013 wurden auf den städtischen Friedhöfen zwei Grabeinrichtungen zu einem Gesamtbetrag von € 520,00 verkauft. Im Jahr 2012 ist
im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck (überhaupt nur) eine
Grabeinrichtung mit einem Verkaufspreis von € 250,00 veräußert worden.
Im Mai 2014 sind lt. erhaltener Auskunft mehrere Grabeinrichtungen
(Grabstein, Einfassungen, u.a.m.) vom Ostfriedhof mit einem Pauschalbetrag von € 800,00 an ein Steinmetzunternehmen verkauft worden. Aufzeichnungen, aus welchen die Anzahl der Grabsteine, Sockel,
Einfassungen etc. hervorgeht, konnten der Kontrollabteilung keine vorgelegt werden. Die Grabeinrichtungen der zum Jahresende 2013 und
bis Mai 2014 aufgelassenen Grabstätten des Westfriedhofes und der
städtischen Sonderfriedhöfe sind der Auskunft des Referatsleiters folgend laufend als Bauschutt entsorgt worden.

Einnahmen aus dem
Verkauf von
Grabeinrichtungen

Vorausgesetzt einer behutsamen Abtragung und Aufbewahrung der
Grabeinrichtungen und Erfassung jedes aufgelassenen Grabzubehörs
in einem zentral geführten Verzeichnis (Lagerliste) hat die Kontrollabteilung angeregt, Perspektiven zu prüfen, inwieweit Einnahmen aus
einem Verkauf oder einer Versteigerung von Grabeinrichtungen erzielt
werden können. Auf jeden Fall wurde empfohlen, die Bilder jener Grabeinrichtungen, welche aufgrund ihres schlechten Zustandes als Bauschutt entsorgt werden, dem jeweiligen Akt beizugeben.

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Zl. KA-05747/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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