Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 12-Kurzprotokoll_01_12_2014_gsw.pdf
- S.2
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3.2
IV 11392/2014
"""""""""" """"""""" """"""""" """"""""""""""""""""""""""""""""",
Kaminsanierung des Gebäudes
"""""""""""""""""""""" """"""" """
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2014:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """""""""" """"""""""""
""""""""" """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" für die Kaminsanierung des Gebäudes """"""""""""""""""""""""""" """"""""""" in Innsbruck mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 3.840,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
4.
kostenlose Endreinigung, die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, wird mit den entsprechenden Veranlassungen beauftragt.
Tanzsommer Innsbruck und Innenstadtverein haben alle notwendigen für die Durchführung dieser Veranstaltung erforderlichen
Bewilligungen (insbesondere jene nach dem
Tiroler Veranstaltungsgesetz sowie der
Straßenverkehrsordnung {StVO} rechtzeitig
zu erwirken sowie die Haftung und die Kosten in diesem Zusammenhang zu übernehmen.
Die vertragliche Regelung erfolgt durch die
Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus.
V-KU 12005/2014
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRin Moser, 7 Stimmen):
Verein Innsbrucker Tanzsommer
und Innenstadtverein, Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im
Rahmen der Veranstaltung "GANZ
INNSBRUCK TANZT AM LANGEN
TAG DES TANZES" am 26.06.2015
bis 23:00 Uhr
Die Stadt Innsbruck spricht sich im Sinne
des Ansuchens des Vereins Innsbrucker
Tanzsommer und des Innenstadtvereins für
ein Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
bis 23:00 Uhr im Rahmen der Veranstaltung
"GANZ INNSBRUCK TANZT AM LANGEN
TAG DES TANZES" am 26.06.2015 aus.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2014:
Die Stadtgemeinde Innsbruck als Grundeigentümerin überlässt dem Verein Tanzsommer Innsbruck, vertreten durch Josef
Resch, Burggraben Nr. 3/3, 6020 Innsbruck
und dem Innenstadtverein, vertreten durch
Thomas Hudovernik MBA, MAS, p/A Adjuta
GmbH, Erlerstraße Nr. 4, 6020 Innsbruck,
die im Eigentum der Stadt Innsbruck befindlichen Grundflächen vor dem Goldenen
Dachl, Mundingplatz/Kiebachgasse, nördliche Maria-Theresien-Straße (bei der Annasäule) und Kaufhaus Tyrol, Vorplatz Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum und gesamte Museumstraße, Adolf-Pichler-Platz,
Marktplatz, Wiltener Platzl sowie öffentliche
Bereiche in Anpruggen.
Die Aufbauarbeiten beginnen am
26.06.2015 um 07:00 Uhr und enden um
24:00 Uhr. Die Veranstaltung dauert am
26.06.2015 von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Der Abbau der Infrastruktur erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung und wird um
24:00 Uhr abgeschlossen sein.
Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich.
Ferner übernimmt die Stadt Innsbruck die
GR-Sitzung 01.12.2014
5.
MagIbk/640/UA-VW-STS/1
Lärmschutzförderung des Flughafens Innsbruck, Vereinbarung und
Fördervertrag
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2014:
Der Gemeinderat nimmt die Förderrichtlinien der Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Förderung von objektseitigen Maßnahmen als Fluglärmschutz an
Wohnungen und Gebäuden und die Förderabwicklung durch die Stadt Innsbruck zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Vertrag zwischen der Stadt Innsbruck
und der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.