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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 12-Kurzprotokoll_01_12_2014_gsw.pdf

- S.6

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-6-

Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/db), gemäß § 36 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.

nes Nr. HÖ - B1, 3. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
20.

18.

III 12441/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. DH - B10, Dreiheiligen, Bereich
Matthias-Schmid-Straße Nr. 12,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. DH - B10, Dreiheiligen, Bereich
Matthias-Schmid-Straße Nr. 12, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
19.

III 12443/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B11, Innsbruck St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse Nrn. 18 und 20 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B1, 3. Entwurf), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Carli; gegen GR Buchacher und
GRin Dr.in Molling, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B11, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Bäckerbühelgasse Nrn. 18
und 20 (als Änderung des BebauungsplaGR-Sitzung 01.12.2014

III 12444/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B8, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 31 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. SA - B2
und Nr. SA - B2/3), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B8, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 31 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA - B2 und Nr. SA B2/3), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.