Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.58
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- 1404 -
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
MB: (gegen FREI)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 11.11.2002:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. DH - B1, Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich
zwischen Kohlstattgasse, Jahnstraße, Dreiheiligenstraße und ÖBB, gemäß
§ 56 Abs. 3 TROG 2001, wird beschlossen.
Gleichzeitig werden alle im Planungsbereich liegenden Grundstücke, mit
Ausnahme des Eckbereiches Dreiheiligenstraße - Jahnstraße (Bpn. 743/3,
743/2, 743/1 und teilweise Gp. 490) hinsichtlich der Festlegung des Ergänzenden Bebauungsplanes aus dem Planungsbereich des Bebauungsplanes
(gemäß § 56 Abs. 2 TROG) ausgenommen.
Mit Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Es handelt sich hier um das Projekt der Firma Renova Planungs- und Bau
GesmbH, zu dem ich beim ersten Punkt ausführlich berichtet habe.
20.
Einbringung einer dringenden Anfrage
----------------------------------------------Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist eine dringende Anfrage eingelangt ist, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt daraufhin diese
Anfrage zur Kenntnis.
GR-Sitzung 21.11.2002