Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.61

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- 1407 -

Als Begründung möchte ich anfügen, dass es für die Autofahrerinnen und
Autofahrer im fließenden Verkehr sehr schwierig ist, zu unterscheiden, ob
die ost- bzw. nord- und südseitige Parkzone eine Kurzparkzone oder eine
Anwohnerparkzone ist.
Deshalb habe ich mich ein bisschen in den anderen Landeshauptstädten erkundigt. In Salzburg wurden in den Anwohnerparkzonen
bereits grüne Bodenmarkierungen angebracht, weil viele andere Farben
durch die Straßen- und Verkehrsordnung schon farblich besetzt sind. Ich
möchte aber der Farbvergabe nicht vorgreifen und habe diesen Vorschlag
in meinem Antrag in Klammer angeführt. Ich beantrage die Annahme meines Antrages.

21.2

I-OEF 87/2002
Stadtmagistrat Innsbruck, Einrichtung einer arbeitsmedizinischen Betreuung für die städtischen Bediensteten
(GR Moser)

GR Moser: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Für die Bediensteten der Stadt Innsbruck wird eine arbeitsmedizinische
Betreuung, wie im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vorgesehen, eingerichtet.
Moser, Ing. Krulis, Dr. Rainer, Dipl.-Ing. Sprenger, Wanker, alle e. h."
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bzw. jetzt auch im Bundesbedienstetenschutzgesetz ist eine verpflichtende arbeitsmedizinische
Betreuung für alle Bediensteten vorgesehen. Das ist eigentlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Fall. In der Privatwirtschaft ist das
schon lange Pflicht.
Laut einer EU-Richtlinie ist der Arbeitnehmerschutz für alle
Bediensteten, unabhängig vom Dienstgeber, verpflichtend vorgesehen -

GR-Sitzung 21.11.2002