Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.62

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- 1408 -

und wird teilweise auch bestraft. (Es gibt dazu schon Fälle in Österreich,
z. B. wo der Bund bestraft worden ist.)
In Tirol gibt es noch kein ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
(ASchG) für die Betreuung von Landes- und Gemeindebediensteten; für
die Landesbediensteten wurde aber im Vorgriff schon eine Regelung eingeführt.
Im Anhang werden noch die entsprechenden Gesetzesauszüge
bzw. die Einsatzzeiten (Präventionszeiten) angeführt. Ich möchte dazu weiter nichts sagen, denn es sind in dem Antrag die entsprechenden Paragraphen angeführt, in denen das geregelt ist und ebenso sind die Präventionszeiten zu erkennen, wie das zu berechnen ist.
Ich bitte um Annahme dieses Antrages.

21.3

I-OEF 88/2002
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.-Abt. V, Jugendwohlfahrt, Einrichtung einer Kinder- und Jugendlichen"Hotline" (Koordinations- bzw. Vermittlungsstelle)
(GR Moser)

GR Moser: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
In der Mag.-Abt. V, Jugendwohlfahrt, wird eine Ansprechstelle für Innsbrucker Kinder und Jugendliche in Krisensituationen (z. B. bei schulischen oder familiären Problemen, bei Gewalt oder sexuellem Missbrauch
etc.) eingerichtet.
Dazu wird in dieser Ansprechstelle eine Telefonnummer bzw. eine Internetadresse mit der Möglichkeit eines Online-Chats bzw. eine E-Mailnummer eingerichtet. Die Information über diese Nummer bzw. Adresse
wird an alle Kinder bzw. Jugendlichen in den Schulen etc. verteilt und
sollte z. B. in Scheckkartenformat ausgeführt sein, damit sie immer greifbar ist.
Diese Ansprechstelle sollte als Vermittlung zu den bestehenden Kinderund Jugendlicheneinrichtungen gedacht sein und nicht selbst die Beratung
übernehmen. Die Personen müssen aber eine entsprechende Ausbildung

GR-Sitzung 21.11.2002