Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.72
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Die Planungsarbeiten könnten dann im Jahre 2003 vorgenommen werden. Es könnten dann auch die Genehmigungen eingeholt
werden. Die erforderlichen Mittel müssten dann für das Jahr 2004 budgetiert werden. Die Dringlichkeit erscheint daher gegeben.
21.10 I-OEF 95/2002
Erweiterung des Sport- und Freizeitparkes "TivoliNeu" durch Ankauf von Liegenschaften zwischen der
Autobahnumfahrung-Süd und dem "Tivoli-Neu" (GR
Dr. Rainer)
GR Dr. Rainer: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin möge unverzüglich mit jenen Grundeigentümern, die ihre Liegenschaften zwischen der Autobahnumfahrung-Süd und
dem Sport- und Freizeitpark "Tivoli-Neu" haben, verhandeln, um diese
Flächen zum Zwecke der Erweiterung des sportlichen Areals käuflich zu
erwerben. Sollte dies noch im Jahre 2003 möglich sein, so ist dies im Wege eines Nachtragskredites zu finanzieren, ansonsten ist das in den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2004 als Voranschlagsposten
aufzunehmen.
Dr. Rainer e. h."
Nach dem Tiroler Sportstättenleitplan - das ist jener Plan, der von der Tiroler Landesregierung aufgelegt wird - hat die Stadt Innsbruck ein besonders
starkes Manko an Sportfreiplätzen.
Jetzt steht uns weiters die Aussiedlung beim "Tivoli-Alt" und
beim Fennerkasernenplatz bevor. Wir haben wohl beschlossen, dass die
Flächen, die zwischen der Autobahnumfahrung-Süd und den Sport- und
Freizeitpark "Tivoli-Neu" liegen, nach dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) als Sportflächen auszuweisen sind. Aber es ist weiters erforderlich und das erwarten auch die Grundeigentümer, dass man in Verhandlungen hinsichtlich des Ankaufes dieser Liegenschaften eintritt. Nur
eine Umwidmung ist natürlich zu wenig. Die Liegenschaftseigentümer wis-
GR-Sitzung 21.11.2002