Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.108

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- 1454 -

Schriftführerin Gabl übernimmt die Schriftführung.

24.

Behandlung eingebrachter Anträge
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24.1

I-OEF 56/2002
Kindergartenbeiträge, Berechnungsgrundlage (GR Linser)

GR Linser: Bei diesem Antrag bin ich mir nicht mehr sicher.
Ich habe einen solchen Antrag bereits früher öfters gestellt und zwar, dass
die Mietzinsbeihilfe nicht als einkommenserhöhend dazugerechnet wird.
Bei der letzten Auskunft, die ich vom zuständigen Amt erhalten habe, hat
es geheißen, dass die Mietzinsbeihilfe nicht mehr als einkommenserhöhend
dazugerechnet wird.
In den früheren Ermäßigungsformularen war enthalten, dass
zum Beispiel die Mietkosten abzüglich Betriebskosten und Heizung Berücksichtigung finden. In den jetzigen Formularen ist dieser Passus nicht
mehr enthalten. Es ist angeführt, dass jetzt nur mehr Rückzahlungen von
öffentlichen Darlehen für die Wohnraumbeschaffung und Sanierung berücksichtigt werden. Ich würde deshalb ersuchen, dem Stadtsenat dieses
Ermäßigungsformular vorzulegen und zur Kenntnis zu bringen.
Bgm. Zach: GR Linser, ich darf Ihnen sagen, dass der Antrag
überholt ist. Inwieweit Ihre berechtigten Anträge hier eine Beschleunigung
hervorgerufen haben, kann ich nicht sagen, jedoch werden sie sicherlich
dazu beigetragen haben. Leider liegt uns heute in der Sitzung des Gemeinderates kein neues Formular vor.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich kann mich gerne zu Wort melden. Der Antrag ist in dem Fall nicht überholt, sondern gegenstandslos, da
die Mietzinsbeihilfe nicht als einkommenserhöhend angerechnet wird.

GR-Sitzung 21.11.2002