Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.136
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- 1482 -
24.6
I-OEF 73/2002
Innsbrucker Parkordnung, Aufhebung des verfügten
Alkoholkonsumverbotes speziell in der Parkanlage am
Haydnplatz (GR Bair)
GR Dr. Patek: Im Prinzip ist es eine Diskussion über Liberalität und Verbote in der Stadt Innsbruck. Für europäische Länder ist im Gegensatz zur USA oder Australien, der Alkoholkonsum im öffentlichen
Raum ausgesprochen positiv besetzt. Ich finde, dies sollte man von einer
prinzipiellen Seite her betrachten. Ich verstehe nicht, warum man versucht,
bei Plätzen einzelne Personengruppen aus der Sache auszugrenzen, nur
weil sie dem Einen oder Anderen nicht besonders zu Gesicht stehen.
Ich sehe das grundsätzlich als demokratische Entscheidung,
die man treffen muss. Ich möchte, dass die Rechte, die in einer Stadt üblich
sind - dazu gehört der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum - für jeden
gleich sind. Das ist ein grundsätzlich demokratischer Ansatz, der seit
200 Jahren bzw. länger wie folgt lautet: "Von den Rechten her, soll zwischen verschiedenen Bevölkerungsschichten kein Unterschied gemacht
werden."
Ich glaube, dass es am Haydnplatz ein Problem gegeben hat.
Dieses Problem lag ursprünglich darin, dass der Haydnplatz keine Nutzungen angeboten hat. Mit dem Kinderspielplatz bietet der Haydnplatz jetzt
Nutzungen an. Da ich in der Nähe wohne und täglich am Haydnplatz vorbeigehe, kann ich bestätigen, dass sich dieses Problem gelöst hat. Alles andere, wo die Leute auf den Gehsteig gehen müssen, um ein Bier zu trinken,
ist eine "Piesackerei".
Wenn dies ein Kriterium ist, solche Verbote zu erlassen, dann
ist das eigentlich etwas, wofür ich mich schäme. Deshalb habe ich bei diesem Antrag insoferne mitgearbeitet, dass das Alkoholverbot in der Parkanlage am Haydnplatz, das speziell gegen eine Gruppe gerichtet war, in der
Form nicht mehr vorhanden ist und man dieses Alkoholverbot aufheben
sollte.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieses Alkoholverbot richtet sich nicht gegen eine Gruppe. Ich darf darauf hinweisen, dass wir ansonsten in ganz Innsbruck durchaus gestatten, Alkohol zu konsumieren.
GR-Sitzung 21.11.2002