Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.161
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- 1507 -
nicht möglich sein, weil die Rotunde mit dem Panoramabild unter Denkmalschutz steht. Es steht also nicht nur das Bild, sondern die gesamte Konstruktion unter Denkmalschutz. Die Rotunde ist auf das Panoramabild
selbst abgestimmt und man kann sie nicht voneinander trennen.
Es gibt weltweit nur mehr dreißig Panoramabilder, wobei das
Riesenrundgemälde der Stadt Innsbruck am besten erhalten ist. (Beifall)
Man muss schon ein Auge darauf werfen, dass es so bleibt, wie es ist. Der
Standort am Rennweg ist an sich nicht schlecht gewählt. GR Schuster hat
selber gesagt, dass die Frequenz dort nicht schlecht ist, auch wenn es etwas
in der Peripherie liegt.
Man hat auch damals im Jahre 1907 absichtlich das Riesenrundgemälde an diesem Standort erbaut, um dort eine zusätzliche Attraktion zu haben, denn im Jahre 1906 wurde die Talstation der Hungerburgbahn eröffnet. Es stimmt, dass ursprünglich der Standort ein anderer war
und zwar in der Nähe des Messegeländes. Es war dies aber von Beginn an
nur ein provisorischer Standort für zehn Jahre und zwar für eine Ausstellung. Dieses Gebäude war ursprünglich für den Sommer 1896 als Ausstellungsobjekt gedacht und wurde deshalb erbaut, um 100 Jahre Herz Jesu zu
feiern und dabei dem Tiroler Freiheitskrieg zu gedenken.
Ich möchte noch einmal festhalten, dass ich eine Transferierung des Riesenrundgemäldes vom Rennweg zum Bergisel als Idee durchaus reizvoll finde, die Realisierung mir aber fast nicht möglich erscheint.
Aus diesem Grund wird man diesen Antrag ablehnen müssen. (Beifall)
Bgm. Zach: Danke vielmals. Das war ein richtiger Nachhilfeunterricht und es ist für jeden etwas Neues dabei gewesen.
GR Ing. Krulis: Zuerst einmal danke für diese historischen,
sehr gut ausgeführten Formulierungen und Inhalte. Ich glaube, dass für uns
alle viel Neues dabei war. Wir wissen, dass die Stadt Innsbruck zwar nicht
Eigentümer ist, aber letzten Endes ist es so, dass die Liegenschaft als solche eine besondere Widmung hat. Wenn man diese anders nutzt, ist es natürlich sehr wohl Aufgabe des Gemeinderates zu sagen, was man mit diesem Gebäude, wenn man theoretisch das Gemälde sicher aus dem Gebäude
lösen würde und irgendwo unterirdisch anbringen könnte, macht.
(Bgm. Zach: Wir haben ja gehört, dass dies nicht geht.)
GR-Sitzung 21.11.2002