Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.41

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- 1576 -

als Teil des Wirtschaftsplanes, so sieht es § 15 des Innsbrucker Stadtrechtes
vor, ist "unter Berücksichtigung der Veränderung in den Bereichen des Erfolgsplanes und des Investitionsplanes unter Zugrundelegung der Jahresrechnung nachzuweisen."
Jede und jeder von Ihnen hat den Rechnungsabschluss für das
Rechnungsjahr 2001 erhalten. Das letzte Jahr kann folgendermaßen kurz
umrissen werden: "Mit den Investitionen ging man hinauf, mit den Schulden weiter hinunter". Auf die Investitionen, Schulden und andere wichtige
Positionen des Rechnungsabschlusses 2001 und künftig hin werde ich später im Detail noch eingehen. Bemerkenswert ist noch, dass das Ergebnis
der Haushaltsrechnung 2001 mit € 4,8 Mio (zirka ATS 65,4 Mio) über dem
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr
2001 liegt. Die Frau Bürgermeisterin hat hier bereits im Detail berichtet.
Der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2003 erfüllt vier Funktionen:
-

Die politische Funktion
drückt den zahlenmäßig exakt erfassten Handlungsspielraum der Stadtregierung aus. Er wird politisch diskutiert und demokratisch im Rahmen des Budgetgemeinderates zur Abstimmung gebracht. Der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr
2003 ist die Grundlage für die Rechnungslegung und die Kontrolle.
Letztere überprüft, inwiefern die Vorschriftsmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit eingehalten sowie die Wirtschaftlichkeit, Rationalität
und zuletzt die Effizienz der budgetären Maßnahmen erreicht wurden.

-

Die finanztechnische Funktion
versucht zu erklären, ob ein Ausgleich zwischen den Einnahmen und
Ausgaben und letztlich die Durchführung der kommunalen Vorhaben
gegeben ist. Dies hat auch Auswirkungen auf den außerordentlichen
Haushalt der Stadt Innsbruck.

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002