Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.54

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- 1589 -

und es schien, dass sich diese Causa wiederholen würde. Doch es kam anders - positiv für die Stadt Innsbruck.
Nachdem dieses Rechtsgeschäft für die Stadt Innsbruck aus
finanzieller, kommunalpolitischer aber auch aus marktökonomischer Sicht
gesehen so wichtig war, ist und vor allem sein wird, darf ich kurz nochmals
die wichtigsten Punkte dieser strategischen Partnerschaft Revue passieren
lassen. Da in früheren Jahrzehnten fast jeder Bedienstete bei den ehemaligen Stadtwerken pragmatisiert wurde, bekommt dies nun unser Finanzhaushalt deutlich zu spüren. Die Pensionslasten der Beamten der vormaligen Stadtwerke Innsbruck betragen rund € 145 Mio, was rund ATS 2 Mrd
entspricht, welche die Stadt Innsbruck innerhalb der nächsten zehn Jahren
zu leisten hätte.
Da dies den finanziellen Rahmen des Jahresvoranschlages der
Landeshauptstadt Innsbruck sprengen würde, war der Gemeinderat gezwungen, diese Partnerschaft einzugehen. Nebenbei angemerkt ist ärgerlich, dass sich die damals Verantwortlichen um die Zukunft der Stadt Innsbruck in fahrlässiger Weise nicht gekümmert hatten. Zudem besteht der
kommunalpolitische Zweck dieser strategischen Partnerschaft einfach in
der "Mehrheitsbeteiligung" sowie in der Option zwei. Doch dazu später.
Der Wettbewerbszweck spiegelt sich in der strategischen
Komponente wider, da auf Grund der Liberalisierung des Strommarktes ein
enormer Druck auf den energieerzeugenden Unternehmen lastet. Dazu
kommt, dass der städtische Stromabsatzmarkt zu klein für die Stadt Innsbruck ist. Daher ist ein strategischer Partner gut für die künftige Geschäftstätigkeit und durch die teilweise erfolgte Fusionierung werden Synergien
genutzt, die zu erheblichen Einsparungen führen können. Der Vorstand der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat auf Grund des Abschlusses
dieses Rechtsgeschäftes Entlassungen und Kündigungen ausgeschlossen.
Die strategische Partnerschaft fußt auf vier Verträgen: Auf
dem Aktienvertrag bzw. dem Aktienkaufvertrag, dem Syndikatsvertrag,
dem Gesellschaftsvertrag sowie dem Kooperationsvertrag. Während der
Aktien- und der Syndikatsvertrag am 5.4.2002 durch den Gemeinderat beschlossen werden mussten, wurde der Gesellschaftsvertrag von den Vertretern der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Tiroler Wasser-

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002