Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.47
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Keine Einigung vorliegend, aber bisher
positive Verhandlungen.
Mag.-Abt. III, Tiefbau, zur Besprechung der
weiteren Vorgehensweise stattgefunden.
Die Wiederaufnahme der Verhandlungen
zur Grundeinlösung erscheint nach Vorliegen eines rechtskräftigen Straßenbaubescheides zweckmäßig. Sofern sich keine zivilrechtliche Einigung abzeichnet, kann sodann das behördliche GrundeinlöseVerfahren (Enteignungsverfahren) eingeleitet werden.
Am 22.07.2014 fand eine Besprechung mit
VertreterInnen der nunmehrigen Mag.Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht,
und des Amtes der Tiroler Landesregierung,
Abteilung Verkehr und Straße, statt. Dabei
wurde vereinbart, dass die Abteilung Verkehr und Straße des Amtes der Tiroler Landesregierung das erforderliche straßenbautechnische Sachverständigengutachten erstellt.
Frage 2.: Wann wird mit dem Abschluss der
Grundablöseverfahren und aller restlichen
offenen Verfahren gerechnet?
Antwort: Es kann derzeit nicht abgeschätzt
werden, wann mit dem Abschluss der
Grundeinlöse-Verfahren zu rechnen sein
wird.
Weiters wurde vereinbart, dass seitens der
Mag.-Abt. III, Tiefbau, ein lärmtechnisches
Gutachten eingeholt wird.
Das lärmtechnische Gutachten langte am
05.01.2015 ein.
Frage 3.: Zu welchen Zeitpunkten haben
Aktivitäten in den Verfahren von den Beteiligten stattgefunden (Verhandlungen, Eingaben, Ausfertigungen etc.)?
Die Sachbearbeiterin schickte den Gesamtakt am selben Tag an das Amt der Tiroler
Landesregierung, Abteilung Verkehr und
Straße.
Antwort: Die Stadtgemeinde Innsbruck,
vertreten durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hat am 04.06.2010 um die
Erteilung der Bewilligung für den Umbau der
Graßmayr-Kreuzung angesucht.
Am 26.01.2015 langte das Gutachten des
straßenbautechnischen Amtssachverständigen in der nunmehrigen Mag.-Abt. III,
Straßenverkehr und Straßenrecht, ein.
Mit Bescheid der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Innsbruck vom 06.05.2011
wurde die Straßenbaubewilligung für den
Umbau der Graßmayr-Kreuzung erteilt. Diese Entscheidung bestätigte der Stadtsenat
der Landeshauptstadt Innsbruck mit Bescheid vom 09.01.2012.
In weiterer Folge hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit Erkenntnis vom
07.08.2013 den Bescheid des Stadtsenates
wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes
aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof
hat einige schwere Mängel im erstinstanzlichen Verfahren festgestellt.
Daraufhin hat der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck mit Bescheid vom
26.09.2013 den Bescheid der ersten Instanz
behoben. Gleichzeitig hat er die Angelegenheit zur Durchführung einer mündlichen
Verhandlung und Erlassung eines neuen
Bescheides an die Behörde erster Instanz
zurückverwiesen.
Nach Aktübernahme am 01.04.2014 durch
die neue Sachbearbeiterin Mag.a Stefanon
haben mehrere interne Gespräche mit der
GR-Sitzung 19.02.2015
Die Kundmachung über die Durchführung
der mündlichen Verhandlung verschickte
die nunmehrige Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, am 06.02.2015.
Die mündliche Verhandlung findet am
09.03.2015 statt.
Frage 4.: Wie lange haben die einzelnen
(Teil-)Verfahren bisher im Zuge des Projektes „Graßmayr-Kreuzung-Neu“ gedauert?
Antwort: Am 04.06.2010 hat die Stadtgemeinde Innsbruck um die Erteilung der
Straßenbaubewilligung für den Umbau der
Graßmayr-Kreuzung angesucht.
Am 06.05.2011 hat die Behörde die Straßenbaubewilligung ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung erteilt.
Gegen diesen Bescheid haben einige Parteien Berufung erhoben.
Mit Bescheid vom 09.01.2012 hat der
Stadtsenat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 07.08.2013 den Bescheid des
Stadtsenates aufgehoben.