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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.48

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- 104 -

Der Stadtsenat hat mit Bescheid vom
26.09.2013 den Bescheid der ersten Instanz
vom 04.06.2010 behoben. Gleichzeitig hat
er die Angelegenheit zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Erlassung
eines neuen Bescheides an die Straßenbaubehörde erster Instanz zurückverwiesen.
Am 01.04.2014 hat die neue Sachbearbeiterin Mag.a Stefanon den Gesamtakt übernommen.
Das geforderte lärmtechnische Gutachten
langte am 05.01.2015 ein.
Das Gutachten des straßenbautechnischen
Amtssachverständigen langte am
26.01.2015 in der nunmehrigen Mag.Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht,
ein.
Am 09.03.2015 findet die mündliche Verhandlung statt.
Frage 5: Liegt nach der Aufhebung durch
den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun
ein rechtskräftiger straßenrechtlicher Baubescheid der Stadt Innsbruck vor? Wenn ja,
seit wann? Wenn nein, wann wird dieser voraussichtlich vorliegen?
Antwort: Bislang liegt kein rechtskräftiger
straßenrechtlicher Bescheid vor.
Wenn nach der mündlichen Verhandlung
keine weiteren oder ergänzenden Gutachten einzuholen sind, ergeht der Bescheid.
Aufgrund des gesamten Aktenvorganges
geht die nunmehrige Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, aber davon aus,
dass bereits vor der mündlichen Verhandlung Einwände seitens der Parteien erfolgen. Damit sind mit ziemlicher Sicherheit
ergänzende Gutachten der Amtssachverständigen erforderlich.
Die nunmehrige Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, rechnet auch nach
Erlassung des Straßenbaubescheides mit
Beschwerden seitens der Parteien. Damit
wird der Bescheid erst nach Entscheidung
durch das Landesverwaltungsgericht
rechtskräftig.
Eine zeitliche Eingrenzung, wann der Bescheid rechtskräftig wird, ist nicht möglich.
Frage 6.: Welche Verzögerungen sind
durch diese Aufhebung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) entstanden?
GR-Sitzung 19.02.2015

Antwort: Das Verfahren befindet sich wieder im Anfangsstadium und ist von Grund
auf neu abzuwickeln.
Frage 7.: Sind alle bereits von Stadt, Land
und Bund getätigten Finanzierungszusagen
und Finanzierungsbeschlüsse noch aufrecht
bzw. noch in Kraft? Welche Mehrkosten
sind durch die Verzögerung entstanden und
wie gestaltet sich aktuell die Finanzierungsaufstellung?
Antwort: Alle Beschlüsse des Landes Tirol
und der Stadt Innsbruck sind aufrecht. Das
Projekt ist in den mehrjährigen Bauprogrammen von Land und Stadt enthalten.
Der Baupreisindex ist im Zeitraum 2009 bis
heute um rund 12 % gestiegen.
Frage 8.: Wann wird mit einem Start der
Baumaßnahmen zum Umbau der Graßmayr-Kreuzung gerechnet und wie lange wird
mit der Dauer der Bauarbeiten gerechnet?
Antwort: Ein Zeitpunkt kann nicht angegeben werden, da sich dieser nach dem Fortschritt der Verfahren richtet. Nach derzeitigem Stand wird die Baudauer mit rund drei
Jahren abgeschätzt.
Frage 9.: Wie gestaltet sich die AnrainerInnen- und BürgerInneninformation vor und
während des Umbaus?
Antwort: Die AnrainerInnen und BürgerInnen werden vor dem Bau und während des
Baues nach dem aktuellen Standard der
Stadt Innsbruck unter Federführung der
Stabstelle "Kommunikation und Medien“ informiert.
Frage 10.: Hat es zwischenzeitlich (seit der
Präsentation im Gemeinderat am
19.11.2009) Änderungen am Projekt
"Graßmayr-Kreuzung“ gegeben? Wenn ja,
welche und auf welcher Grundlage?
Antwort: Nein, das Projekt ist unverändert.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt vier Stunden.